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Ruprechts Rute für Raubkopierer: Die Weihnachtswünsche der deutschen Filmindustrie

Rechtzeitig vor Weihnachten präsentiert die deutsche Filmindustrie ihre Wünsche zum Umgang mit Online-Film-Raubkopierern. In einem heute unter dem Titel „Filmraubkopieren und Urheberrecht: Der RESPE©T COPYRIGHTS Jahresrückblick 2009“ verbreiteten PR-Artikel – eins zu eins übernommen von FinanzNachrichten.de – wird das ganze Panoptikum aus Seitensperren über Bandbreitendrosselung, zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen bis hin zu Zugangssperren für Nutzerinnen und Nutzer aufgefahren, und das in Form von Graduated Response.

Interessant zu sehen an dem erneuten Vorpreschen der deutschen Filmindustrie ist, mit welchem Spin die eigene Argumentation nun unterlegt wird, nachdem Schwarz-Gelb im Koalitionsvertrag (wir berichteten) gesetzliche Internetsperren zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen im Netz ausgeschlossen hatte. Im PR-Text ausdrücklich betont werden die Kooperationsmöglichkeiten mit Internetserviceprovidern, um effektiv gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen. Ein zusammen mit Verbänden der Kreativwirtschaft für Deutschland entwickeltes Modell sei auch ohne eine Gesetzesänderung umsetzbar, heißt es:

„‚Wir hätten uns durchaus mehr Unterstützung aus der Politik gewünscht, jedoch ist unser Modell, das wir zusammen mit Verbänden der Kreativwirtschaft für Deutschland entwickelt haben, auch ohne eine Gesetzesänderung umsetzbar’, sagt Matthias Leonardy [Geschäftsführer der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU)]. Das Modell sieht vor, dass Internetuser beim ersten Mal individuell und konkret auf die von ihnen begangene Urheberrechtsverletzung hingewiesen und sie über den Unrechtsgehalt ihres Tuns aufgeklärt werden. Zugleich sollen ihnen aber auch legale alternative Online-Angebote aufgezeigt werden. Im Wiederholungsfall sollen solche Rechtsverletzer dann einen konkreten Warnhinweis erhalten, der ihnen die möglichen rechtlichen Konsequenzen aufzeigt, mit denen sie zu rechnen haben. Schließlich, bei einem abermaligen Verstoß soll dieser nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sanktioniert werden. Als eine solche Sanktion ist zunächst die Sperrung des Zugangs zu einzelnen illegalen Seiten denkbar oder die vorübergehende Drosselung der Bandbreite des Internetzugangs, um die weitere (bandbreitenintensive) Nutzung illegaler Angebote spürbar zu erschweren. Darüber hinaus müssen solche ‚Unbelehrbaren’ mit weitergehenden zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Eine Sperre eines Internetnutzers dagegen kann indessen immer nur die ‚ultima Ratio’ sein. Sie sollte stets einer staatlichen und im Rechtswege überprüfbaren Entscheidung vorbehalten bleiben und kommt allenfalls nur in Extremfällen in Betracht. Die Internetserviceprovider wären nach dem von der GVU befürworteten Modell nicht dazu angehalten, auf eigene Rechnung das Internet nach Raubkopien ihrer Kunden zu durchsuchen. Die Herausforderung dabei liegt nun darin, eine Kooperationsvereinbarung mit den Internetserviceprovidern zu erzielen.“

RESPE©T COPYRIGHTS übrigens ist eine Initiative der Zukunft Kino Marketing GmbH, eine Tochtergesellschaft des HDF Kino e.V., des Multiplexverbandes Cineropa e.V. und des Verbands der Filmverleiher e.V. (VdF). Die Kampagne wird gefördert aus Mitteln der Filmförderungsanstalt (FFA). Und der HDF-Kinoverband ist bis auf weiteres aus dem Solidarmodell Filmförderung ausgestiegen – angeblich wegen fehlender Abgabengleichheit und -gerechtigkeit. Na denn, gesegnete Weihnachten!

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