DIGITALE LINKE
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Schwarz-Gelbe Koalitionsvereinbarungen

Markus Beckedahl stellte sich gestern auf netzpolitik.org der interessanten Frage, wie die in den Koalitionsverhandlungen vereinbarte „entschlossen[e]“ Weiterentwicklung des Urheberrechts – „mit dem Ziel ein hohes Schutzniveau und eine wirksame Durchsetzbarkeit des Urheberrechts zu gewährleisten“ – bei gleichzeitigem Verzicht auf Internetsperren zu bewerkstelligen sein wird.

Dazu noch einmal einen Blick auf den Text der Koalitionsvereinbarung. Dort heißt es zu dieser Problematik:

„Das Internet darf kein urheberrechtsfreier Raum sein. Wir werden deshalb unter Wahrung des Datenschutzes bessere und wirksame Instrumente zur konsequenten Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen im Internet schaffen. Dabei wollen wir Möglichkeiten der Selbstregulierung unter Beteiligung von Rechteinhabern und Internetserviceprovidern fördern. Wir werden keine Initiativen für gesetzliche Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen ergreifen.“

Die Betonung liegt hier offenbar auf keine gesetzlichen Sperren. Beckedahls nachfolgende Antworten zur Vereinbarkeitsproblematik bilden sicher erst eine Annäherung, klingen aber bereits jetzt sehr plausibel:

„Auch wenn das französische Modell der Internetsperrungen abgelehnt wird, werden wir eine Debatte um eine ‚wirksame Durchsetzbarkeit’ bekommen. Wie man in anderen Staaten wie Großbritanien sehen kann, braucht man für Internetsperrungen bei Urheberrechtsverletzungen kein französisches Modell mit einer Behörde.

Meine Vermutung ist, dass man Druck auf die Provider aufbauen wird, auf Basis der AGB Nutzern die Verträge zu sperren und diese damit vom Internet auszuschließen. Gleichzeitig wird man versuchen, durch Bandbreitendrosselung und andere Wege gegen Tauschbörsen vorzugehen. Was soll auch sonst kommen, wenn man durch weitere Maßnahmen ‚ein hohes Schutzniveau und eine wirksame Durchsetzbarkeit’ erreichen will? Die Forderungen der Content-Industrie-Lobby liegen schon alle länger auf dem Tisch. Schwarz-gelb wird sich freuen, diese endlich auch erfüllen zu können.“

Wer den Text der Koalitionsvereinbarungen (aus Kapitel I) zu Informationsgesellschaft und Medien nachlesen will, kann das hier tun. Stand ist: 20.10.2009, 13.00 Uhr. Einzig strittiger Punkt war zu diesem Zeitpunkt offenbar noch: Überprüfung des Medienkonzentrations- und Pressekartellrechts/keine weiteren Werbebeschränkungen (Z. 2558–2561).

3 Kommentare zu “Schwarz-Gelbe Koalitionsvereinbarungen”

  1. […] Linkspartei hat irgendwie den Originaltext der Koalitionsvereinbarungen zum Thema Internet bekommen: Wer den Text der Koalitionsvereinbarungen (aus Kapitel I) zu Informationsgesellschaft und Medien […]

  2. […] Linkspartei hat irgendwie den Originaltext der Koalitionsvereinbarungen zum Thema Internet bekommen: Wer den Text der Koalitionsvereinbarungen (aus Kapitel I) zu Informationsgesellschaft und Medien […]