In dieser Woche hat die Linksfraktion im Deutschen Bundestag einen Antrag mit dem Titel „Internetfähige Computer gehören zum soziokulturellen Existenzminimum“ vorgelegt, mit dem auch Transferleistungsbeziehende ein Anrecht auf einen internetfähigen Computer bekommen sollen. Die Internetnutzung in Deutschland hängt vor allem von formalen Bildungsabschlüssen und Haushaltseinkommen ab. Die Zahlen des (N)Onliner-Atlas der Initiative D21 belegen dies. Auch wenn die Schere zwischen Arm und Reich in diesem Bereich langsam kleiner wird, so ist sie immernoch erheblich. In Umfragen geben zudem rund 10% der befragten Transferleistungsbeziehenden an, sich keinen Computer leisten zu können.
In den Hartz-IV Regelsätzen sind zwar „Datenverarbeitungsgeräte“ mit 3,44 Euro monatlich enthalten. Für die Anschaffung eines einfachen Computers zum Preis von 300 Euro müssten die Betroffenen diesen Anteil rund sieben Jahre ansparen. Dies ist ein unhaltbarer Zustand. Die netzpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Halina Wawzyniak, erklärte zur Einbringung des Antrages: „Es reicht heute nicht mehr aus, dass Menschen, die auf Hartz-IV angewiesen sind, Internetterminals in Jobcentern oder Bibliotheken nutzen dürfen. Der Zugang zum Internet ist heute unabdingbar für gesellschaftliche Teilhabe und muss deshalb allen Menschen zeit- und ortsunabhängig zur Verfügung stehen.“
Antrag „Internetfähige Computer gehören zum soziokulturellen Existenzminimum“ als PDF herunterladen.