EuGH-Generalanwalt Cruz Villalón hat in seinem Schlussantrag zum Rechtsstreit zwischen der Belgischen Gesellschaft der Autoren, Komponisten und Verleger (Sabam) und dem Brüsseler Internetzugangsanbieter Scarlet Extended SA (C-70/10) Netzsperren als unzulässigen Eingriff in die Europäische Grundrechtecharta bezeichnet:
Von diesen Merkmalen ausgehend meint Generalanwalt Cruz Villalón, dass die Einrichtung dieses Filter- und Sperrsystems eine Einschränkung des Rechts auf Beachtung des Kommunikationsgeheimnisses und des Rechts auf Schutz personenbezogener Daten, die durch die Grundrechtecharta geschützt sind, darstellt. Außerdem schränkt die Einführung eines solchen Systems die Informationsfreiheit ein, die ebenfalls durch die Grundrechtecharta geschützt wird. > Weiterlesen