Die deutschen Presseverleger haben sich bekanntlich in der Imagination, mit ihren Inhalten im Digitalzeitalter zwischen Skylla und Charybdis in Seenot zu geraten, dazu entschieden, die Meerenge nicht zu durchfahren und statt dessen die Forderung nach einem Leistungsschutzrecht – sprich: eine Urheberechtsverschärfung – zu erheben. In einer Situation, in der sich einerseits Zeitschrifteninhalte im Netz über Bezahlsysteme ganz offenkundig nicht unmittelbar monetarisieren lassen, andererseits monetarisierbare und nicht-monetarisierbare Zugriffe auf ihre entgeltfreien Online-Angebote via Dritte kaum zu kontrollieren sind, wird auf diese Weise eine Lösung zu Lasten Dritter in Form einer Verlegerabgabe auf den Internetzugang angestrebt.
Künftig (wir berichteten) sollen Suchmaschinenbetreiber, Social-Media-Aggregatoren, generell alle Unternehmen, die ihren Angestellten Zugang zum Internet gewähren, sowie Blogger über eine Verwertungsgesellschaft Presse Leistungsschutztantieme für die von den Verlegern aus freien Stücken kostenfrei ins Netz gestellten Angebote abführen. Dass es auch anders gehen kann und einer Sozialisierungsleistung zugunsten der Presseunternehmen nicht bedarf, zeigt nun die britische Tageszeitung The Guardian. > Weiterlesen