Vor zehn Jahren trat unter Rot-Grün das Urhebervertragsrecht in Kraft. Es sollte Urheberinnen und Urheber eine bessere Verhandlungsposition gegenüber Verwertern wie Verlagen bei Vergütungsverträgen ermöglichen. Gut gedacht, nicht so gut gemacht, erwies sich dieses Gesetz als weitgehend wirkungslos. Wir haben darüber vielfach berichtet.
Die missliche Sachlage wird weitgehend erkannt. So schreibt die SPD-Bundestagsfraktion Ende September in ihrem Antrag „Freiheit und Unabhängigkeit der Medien sichern“ (PDF):
Die 2002 eingeführten Regelungen zum Urhebervertragsrecht sollten einen Beitrag dazu leisten, die prinzipiell schwächere Position des Urhebers partiell auszugleichen. Die mit der Einführung urhebervertragsrechtlicher Schutznormen in das Urheberrechtsgesetz erhofften Wirkungen haben sich in der Praxis bislang nicht erfüllt – auch weil die Rechtsprechung teilweise die Intention der Reform ignoriert. Der Gesetzgeber muss sich deshalb fragen, in welcher Weise der ursprünglichen Intention der Reform doch noch zum Durchbruch verholfen werden kann. > Weiterlesen