DIGITALE LINKE
— Politik in der digitalen Welt! —

Posts mit dem Tag ‘Urhebervertragsrecht’

LINKE will UrheberInnen bei Vertragsverhandlungen stärken

Vor zehn Jahren trat unter Rot-Grün das Urhebervertragsrecht in Kraft. Es sollte Urheberinnen und Urheber eine bessere Verhandlungsposition gegenüber Verwertern wie Verlagen bei Vergütungsverträgen ermöglichen. Gut gedacht, nicht so gut gemacht, erwies sich dieses Gesetz als weitgehend wirkungslos. Wir haben darüber vielfach berichtet.

Die missliche Sachlage wird weitgehend erkannt. So schreibt die SPD-Bundestagsfraktion Ende September in ihrem Antrag „Freiheit und Unabhängigkeit der Medien sichern“ (PDF):

Die 2002 eingeführten Regelungen zum Urhebervertragsrecht sollten einen Beitrag dazu leisten, die prinzipiell schwächere Position des Urhebers partiell auszugleichen. Die mit der Einführung urhebervertragsrechtlicher Schutznormen in das Urheberrechtsgesetz erhofften Wirkungen haben sich in der Praxis bislang nicht erfüllt – auch weil die Rechtsprechung teilweise die Intention der Reform ignoriert. Der Gesetzgeber muss sich deshalb fragen, in welcher Weise der ursprünglichen Intention der Reform doch noch zum Durchbruch verholfen werden kann. > Weiterlesen

Debatte über Urhebervertragsrecht

Die Debatte über eine Reform des Urhebervertragsrechts nimmt an Fahrt auf. Im Mai 2012 haben einige Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE (Lukrezia Jochimsen, Herbert Behrens, Kathrin Senger-Schäfer, Petra Sitte und Halina Wawzyniak) gemeinsam die Rohfassung eines Gesetzentwurfs vorgestellt, mit dem an das 2002 in Kraft getretene „Stärkungsgesetz“ angeknüpft werden soll. Ziel war und ist es, die Urheber in ihrer vertraglichen Stellung gegenüber den Verwertern besser zu stellen. Mittlerweile sind lesenswerte erste Reaktionen erfolgt.

> Weiterlesen

LINKE stellt Gesetzentwurf zum Urhebervertragsrecht zur offenen Diskussion



„Die Buchverlage stehen ohne Wenn und Aber zum Prinzip der angemessenen Beteiligung der Urheber an den Erlösen ihrer Werke.“ So äußert sich Jürgen Hogrefe, Vorsitzender des Urheber- und Verlagsrechts-Ausschusses im Börsenverein des Deutschen Buchhandels heute in einer Pressemitteilung. Komisch, dass zum Beispiel die Literaturübersetzer die Buchverlage bis vor den Bundesgerichtshof verklagen mussten, um diese angemessene Beteiligung durchzusetzen. Das Ergebnis war ernüchternd für die Verlage, insbesondere, was die Beteiligung an den Nebenrechten anging, also etwa an den Erlösen aus Taschenbuch- oder Hörbuch-Lizenzen. Diese werden von den Verlagen, die Hardcoverausgaben herausbringen, oft an andere Vertragspartner sublizenziert. Ein Fünftel der Summe, die der Autor erhält, soll nach Meinung des BGH der Übersetzer bekommen: 12% vom Nettoerlös aus diesen Rechten.

Das wiederum fand der altehrwürdige Carl Hanser Verlag nicht gerecht. Und beschloss, vor dem Bundesverfassungsgericht dagegen zu klagen, dass er eine angemessene Vergütung zahlen sollte. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde angenommen. Es wird nun also auf höchster Ebene darüber entschieden, ob es möglich ist, dass der Gesetzgeber Eingriffe in die Vertragsfreiheit vornimmt, um den schwächeren Partner zu schützen. Denn genau dies ist im Rahmen des 2002 eingeführten Urhebervertragsrechts der Fall gewesen. Damit sollte den Urhebern der Rücken gestärkt werden. > Weiterlesen

Zündfunk zu Total Buyout

Alles auf einmal, für immer und ewig: Das ist das Prinzip sogenannter Total-Buyout-Verträge. Kreativschaffende werden mit solchen Verträgen dazu gezwungen, sämtliche Nutzungsrechte an ihrem Werk abzutreten – „zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt“, wie die juristische Standardformulierung lautet. Dafür erhalten sie dann ein einmaliges Pauschalhonorar. In der Regel ist es so niedrig, dass damit allenfalls die Erstveröffentlichung angemessen bezahlt ist. Wenn aber zum Beispiel ein Zeitungsverlag den Artikel eines freien Journalisten nicht nur in einer, sondern gleich in fünf Zeitungen veröffentlicht, ihn online verwertet und später aus seinem Archiv heraus für 3,50 Euro pro Download verkauft, sieht der Urheber von den Erlösen keinen müden Cent mehr. > Weiterlesen

Minhardt: DJV kungelt

Warum stimmte der Deutsche Journalistenverband 2010 der Forderung nach einem Presseverleger-Leistungsschutzrecht zu? Diese Frage stellte sich schon damals, als Verleger und DJV aus heiterem Himmel zu einer Einigung über die „angemessene Vergütung“ von Tageszeitungsjournalisten kamen. Die enthielt nämlich einen Passus, derzufolge Journalisten an den potenziellen Einnahmen aus einem Presseverleger-Leistungsschutzrecht zu beteiligen wären. Nachdem die Verleger in Sachen Vergütungsregeln jahrelang jedes Entgegenkommen verweigert hatten, lag es nahe zu vermuten, dass damit lediglich die Zustimmung des Verbands zu der Lobby-Forderung nach einem eigenen Leistungsschutzrecht erkauft worden war. Dies war umso empörender, als die vereinbarten Vergütungssätze nicht nur nicht angemessen waren, sondern, um es mit den Worten der ver.di-Freienbeauftragten Veronika Mirschel zu sagen: „popeligst“. > Weiterlesen