Bei Anhörungen zum Urheberrecht wundert man sich oft, warum sich so wenige Urheber blicken lassen. Außer es geht, wie gestern beim Bundesjustizministerium, um das Thema „Verwaiste Werke“. Dann liegt es in der Natur der Sache, dass die Hauptbetroffenen nicht auftauchen.
Verwaiste Werke sind solche Texte, Bilder, Musikstücke oder Filme, die zwar noch vom Urheberrecht geschützt sind, bei denen man jedoch nicht weiß, wer eigentlich die Rechte daran hält. Weil die Schutzfristen noch lange nicht abgelaufen sind, während die Werke selbst schon längst nicht mehr auf dem Markt sind, verliert sich mit der Zeit die Kette der Erben. Die Folge: Niemand traut sich, solche Werke wieder zugänglich zu machen, auch wenn das im Digitalzeitalter weit einfacher wäre als noch zu früheren Zeiten. Denn wenn doch ein Erbe wieder auftaucht und Schadensersatzansprüche geltend macht, kann es richtig Ärger geben.
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