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Urheberrechtsabgabe für PC erst nach Untersuchung des Kopierens

Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte hatte sich Mitte Januar mit dem Teil der deutschen PC-Hersteller, die im Bundesverband Computerhersteller e.V. sind, über Urheberrechtsabgaben auf PCs geeinigt, so heise.de. Doch das Oberlandesgericht München hat am Freitag eine einstweilige Verfügung gegen die ZPÜ erlassen. Bevor die ZPÜ einen Tarif für die Abgabe auf PCs aufstellt, muss eine empirische Untersuchung zur Nutzung von PCs für die Herstellung von Kopien zum Privatgebrauch vorgelegt werden. Ein weiteres Beispiel dafür, wie die PC-Gebühr beim Rundfunk gerichtlich in Frage gestellt werden könnte.

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