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Verteidigungsministerium will weiter Leaks von Geheimpapieren mittels Urheberrecht bekämpfen.

Das aktuelle Urheberrecht ist für vieles gut, endlose Debatten etwa oder Abmahnungen – auch, um gegen unliebsame Veröffentlichungen von Geheimpapieren vorzugehen. Das Bundesverteidigungsministerium will diese Variante nun gegen die Recherche-Seite der WAZ-Gruppe anwenden. Diese hatte die Unterrichtungen des Parlaments (UdP) zu Kampfeinsätzen der Bundeswehr, insbesondere in Afghanistan, online gestellt. Das Verteidigungsministerium brauchte drei Monate, um die WAZ-Gruppe zum Entfernen der Dateien aufzufordern und rechtliche Schritte anzudrohen. Dazu mehr hier und hier. Im November versuchte das Ministerium hingegen noch, die Brisanz der Berichte herunterzuspielen. Man leake die schließlich selber. (Was nicht stimmt, wie die WAZ dokumentiert und die Antwort auf Frage 18 widerlegt).

Da die WAZ-Redaktion die Dokumente nicht depublizieren will, liegt der Ball jetzt wieder beim Ministerium. Die Linksfraktion hat nachgefragt, wie die Bundesregierung weiter vorgehen will. Die Antwort auf die Kleine Anfrage dokumentieren wir hier (pdf). Die Regierung bestehe auf ihrem Urheberrecht. Einer Veröffentlichung habe sie nicht zugestimmt. Interessant auch, dass sie explizit die Nutzungsrechte ins Feld führt. Klar, denn Persönlichkeitsrechte hat sie nicht. Ein Argument des Ministeriumssprechers Paris war zudem, weitere ISAF-Partner hätten Teile zu den Berichte geliefert und daher rechtliche Ansprüche. Danach gefragt, verneint die Bundesregierung Kenntnisse über die Ansprüche von Dritten. Im übrigen habe Sprecher Paris gar keine Äußerungen zu rechtlichen Ansprüchen getätigt.

Ein zentrales Argument gegen die Veröffentlichung der Dokumente war zudem, dass diese das Leben deutscher Soldaten gefährde und militärische Belange der Bundeswehr betreffe. Daher könne Journalisten nach §3 Abs.1  Satz b des Informationsfreiheitsgesetzes auch keine Einsicht in die UdP nach Informationsfreiheitsgesetz gewährt werden.

Der eigentliche Knackpunkt des Vorgangs liegt jedoch in der Rechtskonstruktion, die das Urheberrecht ins Feld führt, um die Geheimschutzordnung des Bundestages durchzusetzen. Mit der Veröffentlichung von Ministeriumsberichten, die keine Verschlussachen sind, hätte die Regierung wohl weit weniger Probleme gehabt. Trotzdem antwortet die Bundesregierung auf Frage 12: „Das Urheberrecht und der Geheimschutz sind voneinander unabhängige Materien.“  Im Falle eines Prozesses steht denn auch die nutzungsrechtliche Komponente, nicht der Geheimschutz zur Debatte. Es ist wohl unwahrscheinlich, dass ein Gericht diese kommerziell wertlosen Nutzungsrechte höher gewichtet als das Interesse der Öffentlichkeit. Ein Prozess dürfte auf jeden Fall richtungsweisende Entscheidungen zum Umgang mit staatlichen Werken mit sich bringen. Dabei wird auch die Definition des Begriffs „politisch-parlamentarischer Raum“ interessant werden, welchen die Regierung mit den UdP ausschließlich informieren wolle (Frage 17). Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte in einem Urteil vom Januar 2013 erstmals befunden, dass die Meinungsfreiheit und ein öffentliches Interesse Vorrang vor dem Urheberrecht haben können.

In einem ähnlichen Fall geht die Bundesregierung tatsächlich gegen einen Webseitenbetreiber wegen Verletzung des Urheberrechts vor. Dieser hatte auf der Seite familienvisum.de Botschaftsberichte zur Lage der Sinti und Roma veröffentlicht. Das Gericht hat hier gar einen Streitwert von 1000 Euro je Schriftstück festgesetzt, was die Absurdität des Vorgehens über die Nutzungsrechte belegt.  Das Verfahren scheint eine einzige Farce zu sein, wie der Beklagte berichtet. Auch er hält daher an der Veröffentlichung der Dokumente fest und wünscht auch nach den bitteren Erfahrungen in der DDR sich einen Rechtsstaat, in dem man „dem Staat Rechtsverstöße vorwerfen“ darf. Man dürfe sich damit an Gerichte wenden, und wenn die innerstaatliche Justiz versage, auch an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Er werde sich die Bevormundung und Zensur unter Missbrauch des Urheberrechts nicht gefallen lassen und „notfalls eben auch den EGMR anrufen.“ Er hoffe, dass es soweit gar nicht kommen muss und die Berliner Justiz ein Einsehen hätte.

Dieses Einsehen kann man auch dem Bundesverteidigungsministerium wünschen. Ein Klageverzicht könnte ergänzt werden um einen neuen Begriff von Informationsfreiheit auf Bundesebene, der das Interesse der Öffentlichkeit über das Geheimhaltungsinteresse von Ministerialverwaltungen stellt.

 

2 Kommentare zu “Verteidigungsministerium will weiter Leaks von Geheimpapieren mittels Urheberrecht bekämpfen.”

  1. Michael Kreil sagt:

    Ich möchte gerne ergänzen, dass mit der Androhung des Verteidigungsministeriums das Gegenteil erreicht wurde. Beispielsweise betreibt die Piratenfraktion in NRW inzwischen eine Kopie der Afghanistan-Papiere:

    https://leak.piratenfraktion-nrw.de/afghanistan/

  2. Und hier noch ein Interview mit dem Lieter des WAZ-Rechercheteams, David Schraven, zum Thema: http://irights.info/david-schraven-die-beamten-wollen-die-kontrolle-uber-ihre-dokumente-um-jeden-preis