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Warum will die FDP nur gegen Haushaltabgabe klagen, statt sie gleich zu verhindern?

Die geplante Reform der GEZ-Gebühr wird den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nach FDP-Angaben Mehreinnahmen in Milliardenhöhe bringen. So sagte in der „Bild“-Zeitung (Donnerstagsausgabe) der medienpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Burkhardt Müller-Sönksen, ARD und ZDF Mehreinnahmen von „1,2 Milliarden Euro bis 1,6 Milliarden Euro pro Jahr“ voraus. Nun, da war der „Medienexperte“ voreilig und hat sich das Modell nur hochrechnen lassen, ohne das weitere Verfahren zu berücksichtigen, wie es im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag vorgegeben ist.

Wenn das neue Modell zum 1. Januar 2013 eingeführt wird, dann hat zuvor auch die KEF gerechnet. Die Kommission zur Ermittlung der Finanzen berechnet nämlich alle vier Jahre den Finanzbedarf, der ARD, ZDF und Deutschlandradio zur Verfügung zu stellen ist. Und wenn sie diesen – als Gesamtsumme – festgestellt hat, dann rechnet sie – je nach Modell – auf den einzelnen Gebührenzahler herunter, wie hoch dessen Gebühr oder auch Abgabe sein muss.

Das neue Modell der Haushaltabgabe für jedermann bietet jedoch den Vorteil, dass ohne eine Gebührenerhöhung die Gesamteinnahmen für ARD und ZDF steigen können. Ja, unter Umständen könnte die Gebühr für den einzelnen sogar sinken und die Anstalten hätten trotzdem absolut mehr Geld zur Verfügung. Damit ist gesichert, dass der Widerstand gegen das neue Modell gering ist. Zahlen müssten schließlich die, die bisher nur die Grundgebühr bzw. gar keine Gebühr bezahlt haben. Und dies sind nicht einmal 8 Prozent aller Haushalte.

Übrigens war es Ziel der Ministerpräsidenten, ein Gebührenmodell zu entwickeln, bei dem die Höhe der Gebühr für den einzelnen nicht steigt, die Gesamteinnahmen der GEZ jedoch über einen längeren Zeitraum nicht sinken.

Burkhardt Müller-Sönksen verlangt nun die Einführung einer Pro-Kopf-bezogenen Medienabgabe. Doch abhängig von deren Höhe könnten die Anstalten auch „zuviel Geld“ haben. Zudem droht er mit einer Verfassungsklage in Karlsruhe. „Sollte es zu unbilligen Mehrfachbelastungen kommen, prüfen wir eine Klage beim Bundesverfassungsgericht“, sagte der FDP-Abgeordnete. Nun, warum muss er dann die Klage noch prüfen? Kann er sich nicht jetzt schon entscheiden? Es ist doch klar, worauf das neue Modell hinausläuft. Oder will man gar keine Klage einreichen?

Zudem könnte man es einfacher haben. Es muss sich doch nur die FDP in einer Landesregierung – an dreien ist man beteiligt – gegen die Reform stellen. Dann bleibt alles wie es ist. Und es kommt nicht zu „unbilligen Mehrbelastungen“.

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