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Dokumentarfilmer gewinnen gegen Fernsehsender

Die AG Dokumentarfilm hat sich vor dem Landgericht Leipzig mit einer Klage gegen den Mitteldeutschen Rundfunk durchgesetzt (Az. 05 O 3921/09). Das Gericht hat dem Sender untersagt, in seinen Verträgen mit freien Produzenten weiterhin die sogenannte „VFF-Klausel“ zu verwenden. Unabhängige Filmproduzenten, die häufig in Personalunion auch die eigentlichen Filmemacher sind, werden in den Verträgen mit öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bislang häufig verpflichtet, den Sendern die Hälfte der gesetzlichen Vergütungen abzugeben, die ihnen nach dem Urheberrechtsgesetz aufgrund ihrer eigenen Leistungsschutzrechte zustehen. Dabei geht es um Geld aus der Kabelweitersendung, dem Vermieten und Verleihen von Filmen sowie aus der Geräte- und Leermedienabgabe. Diese gesetzlichen Vergütungen stehen, wie das Leipziger Gericht nun feststellt, dem originären Rechteinhaber zu. Sie können nicht einfach in Verträgen an die Auftragsgeber abgetreten werden.

Mittelbar ist von dem Urteil auch der Verteilungsplan der VFF (Verwertungsgesellschaft der Film- und Fernsehproduzenten mbH) betroffen, welcher für seine Ausschüttung genau jene Aufteilung vorsieht, die die Sender bislang in ihren Verträgen vorschreiben. Dabei fließt die Hälfte des Geldes ohnehin von vornherein an die Sender, weil die VFF davon ausgeht, dass etwa die Hälfte aller Produktionen Eigenproduktionen sind. Weitere 25% werden den Sendern mit Verweis auf die vom Landgericht Leipzig nun für unzulässig erklärte VFF-Klausel zugeteilt. Es bleiben 25% der Gelder für eine „freie“ Verteilung übrig, wobei auch hiervon noch ein Teil an die Tochterfirmen der Sender fließt.

Wenn man sich die Satzung der VFF ansieht, insbesondere §9 und §9a, wundert diese Verteilung wenig. Offenbar haben die Sender hier mehr oder weniger allein zu bestimmen, wie der Hase läuft. Kleine, unabhängige Auftragsproduzenten dürften kaum eine Chance haben, die Geschicke der Verwertungsgesellschaft wesentlich mitzugestalten. Geschäftsführer des Verbands ist Filmwirtschaftslobbyist Johannes Kreile.

An dem Leipziger Urteil wird die VFF aber nicht vorbeikommen. Freie Filmproduzenten müssten bei deren Ausschüttungen in Zukunft mindestens das Doppelte bekommen. Mehr noch: Eigentlich müsste das Deutsche Patent- und Markenamt als Aufsichtsbehörde dafür sorgen, dass die Verwertungsgesellschaft sich an die gesetzlichen Bestimmungen hält. Dass von dieser Aufsicht wenig zu erwarten ist, ist allerdings hinlänglich bekannt.

3 Kommentare zu “Dokumentarfilmer gewinnen gegen Fernsehsender”

  1. […] Instanz mit ihrer Klage gegen den Mitteldeutschen Rundfunk gewonnen (zur ersten Instanz siehe hier). Die bei Sendeanstalten beliebte sogenannte “VFF-Klausel” benachteiligt die […]

  2. […] Die AG Dokumentarfilm hat nun auch in der zweiten Instanz mit ihrer Klage gegen den Mitteldeutschen Rundfunk gewonnen (zur ersten Instanz siehe hier). […]

  3. […] Die AG Dokumentarfilm hat nun auch in der zweiten Instanz mit ihrer Klage gegen den Mitteldeutschen Rundfunk gewonnen (zur ersten Instanz siehe hier). […]