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Dokumentarfilmer gewinnen gegen Fernsehsender

Die AG Dokumentarfilm hat sich vor dem Landgericht Leipzig mit einer Klage gegen den Mitteldeutschen Rundfunk durchgesetzt (Az. 05 O 3921/09). Das Gericht hat dem Sender untersagt, in seinen Verträgen mit freien Produzenten weiterhin die sogenannte „VFF-Klausel“ zu verwenden. Unabhängige Filmproduzenten, die häufig in Personalunion auch die eigentlichen Filmemacher sind, werden in den Verträgen mit öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bislang häufig verpflichtet, den Sendern die Hälfte der gesetzlichen Vergütungen abzugeben, die ihnen nach dem Urheberrechtsgesetz aufgrund ihrer eigenen Leistungsschutzrechte zustehen. Dabei geht es um Geld aus der Kabelweitersendung, dem Vermieten und Verleihen von Filmen sowie aus der Geräte- und Leermedienabgabe. Diese gesetzlichen Vergütungen stehen, wie das Leipziger Gericht nun feststellt, dem originären Rechteinhaber zu. Sie können nicht einfach in Verträgen an die Auftragsgeber abgetreten werden. > Weiterlesen