DIGITALE LINKE
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GoogleBookSettlement jetzt auch in Deutschland…

…könnte man zumindest bei der Analyse der Einzelheiten der neuen Vergütungsvereinbarung für die Europeana denken. Ilja Braun , Journalist und Autor u.a. bei iRights.info, hatte ausgerechnet im Springerblatt WELT die Möglichkeit, ein bisschen Druck aus dem Kessel der Debatte um vermeintliche Enteignung von Verlagen und Autorinnen und Autoren zu nehmen. Die erste Überschrift „Fröhlicher Sozialismus“ musste allerdings für die zweite Onlineveröffentlichung des Textes einem Anti-Google-Spruch weichen…

Trotzdem lässt die gefundene Vereinbarung für verwaiste Werke aufhorchen: je nach Alter des zu scannenden Werks wird von Seiten der Bibliotheken ein „Freistellungsbetrag“ an die VG Wort gezahlt. Damit füllt diese eine Kasse, aus der Autorinnen und Autoren entschädigt werden, falls sie doch noch auftauchen sollten. Das Problem ist, das diese sich nicht an die Abmachungen halten müssen…falls sie jemals Kenntnis davon erhalten. Zudem soll diese Kasse, wenn sie in einem bestimmten Zeitraum nicht benötigt wird, an die bei der VG Wort registrierten Autorinnen und Autoren bzw. Verlage ausgeschüttet werden. Im Klartext: diese verdienen in dem Fall an Werken, an denen sie keinerlei produktiven Anteil haben. Kein Wunder, dass der Börsenverein des deutschen Buchhandels diese Regelung befürwortet.

Aber welchen Vorteil haben die Bibliotheken, die ebenfalls an der Vereibarung beteiligt sind? Sie müssen für das Digitalisieren bezahlen und besitzen trotzdem keine Rechtssicherheit. An dieser Stelle zeigt sich der Realitätsbezug der Googleschen Aggressivstrategie: anders als durch das schlichte Handeln ist gar nicht zu ermitteln, welche Werke verwaist sind und auf welche noch Ansprüche bestehen.  

Leider haben solche Kuhhandel zwischen Verlagen und Bibliotheken bereits eine ungute Tradition. Es ist zu vermuten, dass man damit einer europäischen oder auch nationalen Regelung in Gesetzesform zuvor kommen wollte. Da sowohl die EU-Kommission als auch die neue Bundesregierung in naher Zukunft Überarbeitungen des Urheberrechts in Erwägung ziehen, scheint die Branche Nägel mit Köpfen machen zu wollen. Die Realität wird wohl der größte Feind dieser Vereinbarungen sein: für die Bibliotheken gibt es kaum Anreize, ihre Bestände für eine Digitalisierung zur Verfügung zu stellen. Der einzige Ausweg aus dem Dilemma verwaister Werke ist eine klare und handhabare Schrankenregelung im Sinne der Nutzbarkeit von Werken für Bildung, Kultur und Wissenschaft (wie das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ bereits 2007 vorgeschlagen hat). Den öffentlichen Bibliotheken, auch der Europeana, wäre mit Rechtssicherheit viel geholfen. Und der Einfluss von Google, wenn man es denn wichtig findet, ein Stück zurück gedrängt.

3 Kommentare zu “GoogleBookSettlement jetzt auch in Deutschland…”

  1. […] Die Bundesregierung prüft eine Änderung der Rechtslage bei der digitalen Verbreitung so genannter verwaister Werke. Derzeit würden Stellungnahmen „beteiligter Kreise“ zu möglichen Gesetzesänderungen ausgewertet. Offensichtlich reicht der Bundesregierung nicht, dass die VG Wort mit dem Deutschen Bibliotheksverband, dem Börsenverein des deutschen Buchhandels und weiteren Akteuren eine Übereinkunft zu Entschädigungen an Rechteinhaber vermeintlich verwaister Werke getroffen hat (wir berichteten).  […]

  2. […] Konstruktionen geplant. Wie von uns bereits vermutet, soll das rechtlich und ökonomisch fragwürdige Entschädigungsmodell der VG Wort Anwendung für die große Mehrheit der als verwaist geltenden […]

  3. […] ist: das Modell und die darauf fußende Gesetzesnovelle ist nicht der Weisheit letzter Schluss. Hier war schon (auf der Grundlage des damaligen Kenntnisstandes) von den Problemen die Rede. Auch die […]