DIGITALE LINKE
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Minhardt: DJV kungelt

Warum stimmte der Deutsche Journalistenverband 2010 der Forderung nach einem Presseverleger-Leistungsschutzrecht zu? Diese Frage stellte sich schon damals, als Verleger und DJV aus heiterem Himmel zu einer Einigung über die „angemessene Vergütung“ von Tageszeitungsjournalisten kamen. Die enthielt nämlich einen Passus, derzufolge Journalisten an den potenziellen Einnahmen aus einem Presseverleger-Leistungsschutzrecht zu beteiligen wären. Nachdem die Verleger in Sachen Vergütungsregeln jahrelang jedes Entgegenkommen verweigert hatten, lag es nahe zu vermuten, dass damit lediglich die Zustimmung des Verbands zu der Lobby-Forderung nach einem eigenen Leistungsschutzrecht erkauft worden war. Dies war umso empörender, als die vereinbarten Vergütungssätze nicht nur nicht angemessen waren, sondern, um es mit den Worten der ver.di-Freienbeauftragten Veronika Mirschel zu sagen: „popeligst“.

Die „Unterstellung“, die Gewerkschaften hätten sich „ihre Zustimmung zu einem Leistungsschutzrecht von den Verlegern abkaufen lassen“, wies DJV-Pressesprecher Hendrik Zörner seinerzeit als „Unsinn“ von sich. Sie grenze an „persönliche Diffamierung“, fand Aktivistin Heike Rost,  und sei „im Zusammenhang mit dem hochkomplexen Thema Leistungsschutzrecht und dessen Diskussion völlig unangebracht“. Und Freiensprecher Michael Hirschler fand es „eine ziemliche Unverschämtheit, hier mit Verschwörungstheorien zu argumentieren“.

Klaus Minhardt, Geschäftsführer des Brandenburger Landesverbands des DJV, hat die Vorwürfe nun ausdrücklich bestätigt. Auf dem Portal der „Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht“ äußert sich Minhardt wie folgt:

Das war im Grunde ein Geschäft. Es ging um die gemeinsamen Vergütungsregeln, über die sechs Jahre verhandelt wurde. Sechs Jahre haben sich die Verleger keinen Millimeter bewegt, dann haben sie gesagt: Wir unterschreiben euch diese gemeinsamen Vergütungsregeln, wenn ihr uns beim Leistungsschutzrecht unterstützt. Die Journalisten sollten demnach zwischen 30 und 50 Prozent der Einnahmen aus dem Leistungsschutzrecht erhalten. Die gemeinsamen Vergütungsregeln wurden zwar unterschrieben, aber es hält sich keiner dran. Sie sind ein Papiertiger ohne Bedeutung. Die Verleger allerdings haben jetzt die Unterstützung der Gewerkschaften in Sachen Leistungsschutzrecht.

Lügt Minhardt? Der DJV würde vermutlich sagen: Er kann es nicht beurteilen, weil er bei den Verhandlungen nicht mit am Tisch saß. Wie eigentlich alle Kritiker der Vergütungsregel und des Leistungsschutzrechts. Was für ein Zufall. Es kommt mittlerweile aber auch nicht mehr so drauf an. Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger wird wohl kaum in den letzten Monaten ihrer Amtszeit noch ein Gesetz auf den Weg bringen, das mittlerweile auch die halbe Regierungskoalition nicht mehr haben will.

3 Kommentare zu “Minhardt: DJV kungelt”

  1. Benno H.Pöppelmann sagt:

    „Warum stimmte der Deutsche Journalistenverband 2010 der Forderung nach einem Presseverleger-Leistungsschutzrecht zu?“, fragt Ilja Braun und schwadroniert über angebliche Kungeleien des DJV. Ist das der Stil der Politik der digitalen Linken in der digitalen Welt? Arme Linke, arme digitale Welt. Was ist dran an dem faktenfreien Gerede von Herrn Braun: Er behauptet, 2010 habe der DJV der Forderung nach einem Presseverleger-Leistungsschutzrecht zugestimmt. Eine solche Erklärung des DJV, insbesondere die einer bedingungslosen Zustimmung, gibt es nicht in 2010. Auch nicht im Jahr 2009 oder im Jahr 2011. Es gibt stattdessen die Forderung des DJV, dass ein Leistungsschutzrecht der Verlage das Urheberrecht der Journalistinnen und Journalisten nicht einschränken darf, sie an den erwarteten Einnahmen aus einem Leistungsschutzrecht zu beteiligen sind und sie nicht mit zusätzlichen Kosten belastet werden dürfen. Herr Braun behauptet desweiteren, die Zustimmung des DJV zum Verlegerleistungsschutzrecht sei von den Verlegern mit den Vergütungsregeln erkauft worden, „nachdem die Verleger in Sachen Vergütungsregeln jahrelang jedes Entgegenkommen verweigert hatten“. Es ist nicht so, dass er es nicht besser wüßte, aber schöner ist es offensichtlich für Herrn Braun, sich im Bashing zu üben. Das ist auch leichter, als sich inhaltlich auseinanderzusetzen. Etwa über die Frage der Angemessenheit der Vergütungsregeln. Im Rest seines merkwürdigen Beitrags geht Herr Braun seinen Vermutungen nach, die er mit Tatsachen ebenfalls nicht unterlegt. Und dann zitiert er noch Herrn Minhardt und stellt dessen Schwafelei als Tatsache dar. Er müsste aber doch merken, dass auch Herr Minhardt nur Vermutungen äußert. Aber auch hier geht es Herrn Braun wohl nicht um Fakten, sondern augenscheinlich darum, Meinungsmache zu betreiben. Herr Minhardt kann sich allerdings nicht darauf berufen, er könne die Sachlage nicht beurteilen. Denn er war bei allen entscheidenden Sitzungen dabei und kennt auch alle relevanten Unterlagen.Die Frage von Herrn Braun, ob Herr Minhardt lügt, scheint mir deswegen von ihm nicht ganz unberechtigt gestellt zu sein.

  2. Thomas S. Meyer sagt:

    Interessanter Stil, der hier von einem DJV-Funktionär auch gegenüber einem leistungsschutzkritischen Kollegen aus dem DJV-Landesverband Brandenburg zu Tage tritt.

    Faktisch hat der DJV in § 9 Abs. 8 der mit den Verlegern ausgehandelten gemeinsamen Vergütungsregeln (http://www.djv.de/fileadmin/DJV/Tipps_und_Infos_fuer_Freie_NEU/Gem-Vergütungsregeln-endg.pdf) ein seinerzeit wie heute nicht existentes Leistungsschutzrecht der Verlage anerkannt.

    So viel sollte man schon bereit sein zuzugestehen, oder?

  3. Niedermeyer sagt:

    Es ist bemerkenswert wie Pöppelmann die Frage, ob es einen direkten oder nur einen zufälligen, zeitlichen Zusammenhang zwischen der grundsätzlichen Zustimmung des DJV zu einem Leistungsschutzrecht und der Unterzeichnung der Vergütungsregeln gab, in das Zentrum der Diskussion rückt. Es spielt doch keine Rolle ob Minhardt den Zusammenhang logisch herstellt oder sogar kennt, es geht doch nur darum, ob ein Journalistenverband einem Leistungsschutzrecht überhaupt zustimmen kann.

    Die Aufgabe des DJV ist doch die Stärkung seiner Mitglieder und dabei besonders der Freien. Da diese aber häufig alle ihre Rechte notgedrungen via Total Buyout an die Verleger abgetreten haben, sind sie ja auch von möglichen Erträgen aus dem Leistungsschutzrecht ausgeschlossen.

    Das Leistungsschutzrecht dient also nur der Verbesserung der Einnahmen der Verleger und dem Erhalt überholter Geschäftsmodelle. In der Slowakei haben die Verleger das Problem ganz einfach selbst gelöst. Dort kann man News im Web gratis lesen und für alle anderen Artikel benötigt man ein Abo zu 2,90 im Monat. Wohlgemerkt ein Abo und man kann alle Zeitungen im Web einen Monat lang lesen.

    Niemand hat je von den Verlegern gefordert, dass sie alle ihre Inhalte kostenlos ins Web stellen sollen und dann jammern müssen, dass sie im Web die Umsatzverluste von Print nicht kompensieren können.

    Da ist es ja schon peinlich, dass Verlage bei Politik und DJV um Unterstützung betteln gehen müssen. Liebe Verleger: entwickelt ein funktionierendes Geschäftsmodell und lasst den Markt, auf den ihr ja sonst immer schwört, entscheiden.