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Netzsperren via Europa: Zum Stand der EU-Aktivitäten

Der Plan von EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström, in den „dunklen Ecken“ des Internet aufräumen zu wollen, ist seit geraumer Zeit bekannt. Als europapolitische Wiedergängerin Ursula von der Leyens plädiert sie für Löschen und Sperren von kinderpornographischen Inhalten im Netz. Darin das alleinige Sperrkonzept ihrer deutschen Kollegin überschreitend, erhält sie Unterstützung von zahlreichen Innenpolitikern aus CDU/CSU, darunter Bundesinnenminister Thomas de Mazière (wir berichteten), sowie von BKA-Präsident Jörg Ziercke (Interview Welt Online, 01.09.2010). Nun setzen sich auch Teile des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (FEMM) im Europäischen Parlament für Löschen und Sperren ein.

Im „Entwurf einer Stellungnahme“ des FEMM zum Richtlinienentwurf Malmströms – verfasst von der britischen EP-Abgeordneten Marina Yannakoudakis, Mitglied der Gruppe der Europäischen Konservativen und Reformisten (ECR) – heißt es:

Löschung und Sperrung von Inhalten

Das Thema der Löschung und Sperrung von Inhalten sorgt derzeit unter allen Beteiligten für heftige Diskussionen. Bei der Erwägung solcher Maßnahmen muss eine sorgfältige Abwägung getroffen werden zwischen einer demokratischen Regelung des Internet im Sinne der Meinungsfreiheit und dem Schutz und dem Wohlergehen unserer Kinder. Die Mitgliedstaaten haben die Pflicht, mit den Internetanbietern zusammenzuarbeiten, um sicherzustellen, dass Kinder vor der rechtswidrigen Handlung des sexuellen Missbrauchs geschützt werden. Die Verpflichtung zur Einführung von Kontrollen und Sicherheitsüberprüfungen zum Schutz von Kindern ist ebenfalls eine wichtige Überlegung.

In einigen Mitgliedstaaten hat sich die Sperrung von Internetseiten auf lokaler Ebene als erfolgreich erwiesen. Deshalb ist es unerlässlich, dass die Mitgliedstaaten als ersten Schritt die Löschung von Seiten durchsetzen, die Kinderpornografie enthalten oder verbreiten, und dann, wenn die Löschung nicht möglich ist, als mögliches weiteres Vorgehen den Zugang von Internetbenutzern in ihrem Hoheitsgebiet zu Webseiten, die Kinderpornografie enthalten oder verbreiten, sperren. Außerhalb der Zuständigkeit der EU und in Fällen, in denen solche Kontrollen erfolglos bleiben, ist die Sperrung anstelle der Löschung möglicherweise die einzig durchführbare Lösung.

In der Stellungnahme werden die Mitgliedstaaten nachdrücklich aufgerufen, mit der IT-Industrie und Internet-Anbietern zusammenzuarbeiten, um bewährte Verfahren und Informationen in kooperativer Weise auszutauschen.

Der Stellungnahme-Entwurf fordert im Weiteren keine substantiellen Änderungen des Malmstöm-Konzepts, schlägt aber Änderungen in der Strafzumessung und der Definition Kind (bislang jede Person unter 18 Jahren) vor. Beides sollte in das Ermessen der Mitgliedstaaten gestellt werden. In diesen Punkten sowie in der zusätzlichen Forderung nach einer Zusammenarbeit von Justiz-  und Strafverfolgungsbehörden mit den Internetprovidern dürfte die Stellungnahme auf großes Wohlwollen in der Kommission sowie im Rat stoßen. Das zeigen Äußerungen von Vertretern dieser Institutionen im Rahmen der vom Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) am 28./29. September 2010 durchgeführten öffentlichen Anhörung zum Richtlinienvorschlag.

Dort hatte Maria Asenius, Kabinettschefin von Cecilia Malmström, erklärt, dass es ein großes Anliegen der Kommissarin sei, mit den Internetprovidern zusammenzuarbeiten. Nur so könne die von ihr präferierte Kombination Löschen und Sperren von kinderpornographischen Seiten im Internet erwirkt werden. Gleichzeitig hatte Daniel Flore, der Koordinator der belgischen Präsidentschaft im Bereich Justiz, für den Rat der Europäischen Union mitgeteilt, dass dieser zur Zeit noch Umsetzungsprobleme im Bereich der unterschiedlichen Rechtssysteme der Mitgliedstaaten sehe. Doch sollten die wichtigsten Fragen noch vor Ende des Jahres geklärt werden und sei der Rat entschlossen, den Richtlinienvorschlag der Kommission zu unterstützen.

Zur Annahme des Vorschlags im Rat ist eine qualifizierte Mehrheit erforderlich.

3 Kommentare zu “Netzsperren via Europa: Zum Stand der EU-Aktivitäten”

  1. Der Blogpost bricht mitten im Satz ab. Gibt es noch ein Servicepack 2?

  2. admin sagt:

    @Ralf Bendrath:
    Sorry, Eintrag wurde bei Zugriff auf WordPress per Smartphone zur Tippfehlerkorrektur zerschossen. Jetzt wieder vollständig.
    Die Red.

  3. […] kinderpornographischen Inhalten im Netz plädiert. Das dahinterstehende Konzept ist seit längerem bekannt. Interessant allerdings erscheinen einige der in ihrer Rede dargebrachten […]