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Politiker zum Urheberrecht

Wie stehen die deutschen Parteien zum Urheberrecht? Das wollte der Fotografen-Berufsverband Freelens wissen und hat einen entsprechenden Wahlprüfstein verschickt. Inzwischen sind die Antworten öffentlich.

Geäußert haben sich für die CDU Jens Koeppen, für die SPD Siegmund Ehrmann,  für die Grünen Konstantin von Notz, für die FDP Jimmy Schulz und für DIE LINKE Petra Sitte. Es geht um viele Themen: die Schutzfristen, die Kulturflatrate, das Urhebervertragsrecht, die Inhaltskontrolle für AGB-Klauseln in Urheberverträgen und die Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung.

Die urheberrechtlichen Schutzfristen hält Jens Koeppen (CDU) für angemessen. Jimmy Schulz (FDP) meint, die Schutzfristen dürften „nicht komplett in Frage gestellt werden“. Siegmund Ehrmann (SPD) rät, „von weiteren Ausdehnungen der Schutzfristen Abstand zu nehmen“. Petra Sitte (LINKE) spricht sich dafür aus, „mehr Nutzungshandlungen im Rahmen von Schranken gegen eine Vergütung zu erlauben“. Konstantin von Notz (Grüne) gibt an, die Grünen wollten bis zur Verabschiedung ihres Wahlprogramms prüfen, ob man nicht die Schutzfrist „auf die Dauer der Lebenszeit der Urheberinnen“ beschränken könne (im grünen Wahlprogramm ist allerdings keine Rede mehr davon). Bei der letzten Abstimmung über eine Verlängerung von Schutzfristen im Deutschen Bundestag stimmten übrigens CDU, FDP und Grüne dafür, die SPD enthielt sich, die LINKE war dagegen (siehe im .pdf auf Seite 225).

Die Kulturflatrate lehnt Jens Koeppen (CDU) ab. Jimmy Schulz (FDP) meint, sie würde zu einer „Enteignung der Urheber“ führen. Siegmund Ehrmann (SPD) ist auch dagegen, weist aber darauf hin, dass hier kein Zusammenhang mit den Persönlichkeitsrechten auf Fotos abgebildeter Personen bestehe. Auch Petra Sitte (LINKE) verwehrt sich gegen diese durch die Fragestellung nahe gelegte Vermischung der beiden Themen. Konstantin von Notz (Grüne) meint, eine Kulturflatrate stelle für die UrheberInnen einen Mehrwert da, da sie Geld bekämen, „wo sie ansonsten heute völlig leer ausgehen“. (Inzwischen haben sich die Grünen allerdings von der Kulturflatrate distanziert).

Zur Frage der mangelnden Durchsetzbarkeit des Anspruchs auf eine „angemessene Vergütung“ meint Jens Koeppen (CDU): „Natürlich gibt es zwischen Vertragspartnern immer unterschiedliche Auslegungen der Gesetze, das erleben wir auch in anderen Branchen.“ Siegmund Ehrmann (SPD) meint, es müssten „die im Gesetz vorgesehenen Konfliktlösungsmechanismen wirksamer gestaltet“ werden. Konstantin von Notz (Grüne) behauptet, die rot-grüne Koalition habe „bereits vor zehn Jahren in einem aufwändigen Verfahren weitgehende Veränderungen zugunsten der UrheberInnen angestrebt, die nicht zuletzt in der Umsetzung gezielt und einseitig behindert“ worden seien. (Tatsächlich war die rot-grüne Bundesregierung damals nicht in der Lage, sich dem Druck der Lobbyisten zu widersetzen.) Ein überraschend klares Plädoyer für ein besseres Urhebervertragsrecht kommt von Jimmy Schulz (FDP). „Urheber stehen oft finanziell schlecht da, nicht weil es eine Gratis-Kultur im Internet gibt, sondern weil sie von ihren Auftraggebern nicht angemessen bezahlt werden“, meint Schulz. Petra Sitte weist auf den aktuellen Gesetzentwurf ihrer Fraktion zum Urhebervertragsrecht hin, der erst kürzlich von allen anderen Fraktionen am deutschen Bundestag abgelehnt worden ist (siehe im Protokoll auf S. 192).

Dann stellt Freelens die Frage, ob Standardverträge, in denen Urheber ihre Rechte für immer und ewig abgeben, einer Inhaltskontrolle nach AGB-Recht unterworfen werden sollten. Dies würde nämlich bedeuten, dass nicht einzelne Urheber, sondern Verbände gegen solche Verträge klagen könnten. Jens Koeppen (CDU) empfiehlt den Urhebern, sie könnten ja streiken, wenn ihnen ihre Bezahlung nicht passe – ein toller Tipp für freie Fotografen, die von keinem Tarifrecht geschützt sind. Für Jimmy Schulz (FDP) ist „schwer vorstellbar“, was in Wirklichkeit die Spatzen von den Dächern pfeifen, nämlich „dass ein guter Journalist am Markt keinen Arbeitgeber findet, nur weil er eine angemessene Bezahlung verlangt.“ Siegmund Ehrmann (SPD) gibt an, die Einführung eines Verbandsklagerechts für Urheberverbände müsse „geprüft werden“, während Konstantin von Notz (Grüne) meint, damit werde das Problem „auf die Gerichte verlagert“. (SPD und Grüne lavieren in Sachen Verbandsklagerecht für Urheberverbände seit Monaten hin und her, ohne zu einer klaren Haltung zu gelangen.) Petra Sitte verweist auf den Gesetzentwurf ihrer Fraktion zum Urhebervertragsrecht, der auch die Forderung nach einem Verbandsklagerecht enthält.

Zum Abschluss fragt das Freelens-Papier nach der Rechtsdurchsetzung. Kein Wunder, dass Jens Koeppen (CDU) dabei zu Höchstform aufläuft: „Der illegale Download ist heute schon illegal und wird mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion auch illegal bleiben.“ Siegmund Ehrmann (SPD) fällt zu der Frage nichts ein. Er kopiert den Einleitungsabsatz aus einer SPD-Werbebroschüre in das Antwortfeld. Jimmy Schulz (FDP) hält lieber ganz den Mund. Konstantin von Notz (Grüne) sagt etwas über die „tragende Idee des Ausgleichs der widerstreitenden Interessen“. Petra Sitte (LINKE) glaubt, dass es eine „digitale Kostenloskultur“ in Wirklichkeit „nicht im oft behaupteten Ausmaß gibt“.

Man darf gespannt sein, wie es in Sachen Urheberrecht nach der Bundestagswahl weitergeht.

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