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Zugangserschwerungsgesetz: Köhler hat unterschrieben

Bundespräsident Köhler hat heute das Zugangserschwerungsgesetz ausgefertigt, so dass es nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft tritt. In einer lapidaren Pressemitteilung aus dem Bundespräsidialamt heißt es dazu:

Bundespräsident Horst Köhler hat heute das „Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen“ unterzeichnet. Es bestanden keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken, die ihn an einer Ausfertigung gehindert hätten. Der Bundespräsident geht davon aus, dass die Bundesregierung entsprechend ihrer Stellungnahme vom 4. Februar 2010 nunmehr „auf der Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes“ Kinderpornographie im Internet effektiv und nachhaltig bekämpft.

Für die Behandlung der Aufhebungsgesetzentwürfe der Oppositionsfraktionen nächste Woche im Bundestag (siehe hier) heißt das: Der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE bleibt aktuell, da er diesen Fall mit erfasst. Nicht mehr gültig ist der Gesetzentwurf der GRÜNEN. Sie hatten lediglich den Fall berücksichtigt, dass der Bundespräsident nicht unterschriebe, und müssen nun neu formulieren. Der Gesetzentwurf der SPD liegt nach wie vor nicht vor. Da er noch nicht veröffentlicht ist, werden wohl auch sie jetzt umformulieren.

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