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Datenschutz? Nein Danke! Staastvertragsentwurf zur neuen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe veröffentlicht

Heute, nur einen Tag nach der Präsentation des von ARD und ZDF aus Gebührengeldern finanzierten Gutachtens zu „Datenschutzrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Einführung eines Rundfunkbeitrags“ von Hans Peter Bull, hat die Staatskanzlei Rheinland Pfalz den Staastvertragsentwurf zur Einführung des neuen Rundfunkbeitrags zum Download bereitgestellt. Die jüngste Version (Stand: 15.09.2010) enthält keinerlei Änderungen gegenüber der hier analysierten Fassung vom 17.08.2010, ist allerdings aufgrund gesetzestechnischer Folgeänderungen 10 Seiten länger.

Mit letzteren wird in den zugehörigen Rundfunkstaatsverträgen durchgehend das Wort Gebühr durch den Begriff Beitrag ersetzt, Sponsoring nach 20.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen untersagt, der Rundfunkbeitrag – bis zu einer weiteren Entscheidung durch die KEF – auf monatlich 17,98 Euro festgesetzt und in einer Protokollnotiz erklärt, dass die Länder durch die neu geschaffene Beitragspflicht für Personen mit Behinderungen erwarten, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio im Gegenzug ihre barrierefreien Angebote ausweiten.

Wie sich mit der Vorlage des Bull-Gutachtens angekündigt hatte, verbleibt es somit bei den erheblichen datenschutzrechtlichen Kollateralschäden bei der Neuerfindung der bislang gerätebezogenen Gebühr als Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Bull hatte in seiner Auftragsarbeit erklärt, dass die Ausweitung – letzteres streitet er einfach ab – der Datensammelwut und die Nachstellungen durch Gebührenkontrolleure datenschutzrechtlich „nicht zu beanstanden“ sei.

Implizit bestätigt das Gutachten, dass mit dem Wechsel des Gebührenmodells bei der GEZ ein bundesweites Verzeichnis aller Wohnungen und Betriebsstätten entsteht. Dieses wird durch einen Meldedatenabgleich, regelmäßige Meldedatenübermittlungen, umfangreiche Anzeige- und Auskunftspflichten aller Bürger sowie intensive Auskunftsrechte der GEZ gegenüber öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen immer auf dem aktuellsten Stand gehalten. Auch werden die Gebührenkontrolleure nicht abgeschafft. Sie haben künftig Wohnungen und Betriebsstätten ausfindig zu machen und vor Ort zu klären, wo ein Haushalt oder eine Betriebsstätte beginnt und wo ein Haushalt oder eine Betriebsstätte endet.

Um die konfligierenden Güter Datenschutz auf der einen und Datenerhebung sowie –haltung auf der anderen zusammenzubringen, betätigt sich eines Bull eines einfachen Verfahrens. Er erklärt: Die Erhebung der Daten erfolge zur Feststellung von Beitragsschuldnern zweckgebunden, Missbrauch sei lediglich theoretisch möglich, Persönlichkeitsrechte würden nicht verletzt. Somit verfährt er nach dem Motto: Der Zweck der Beitragserhebung, das Verfassungsgut Rundfunk, heiligt die Mittel.

Daher hat Bull – der nicht nur im Namen von ARD und ZDF, sondern insbesondere auch im Namen der Ministerpräsidenten der Länder spricht – auch keine Einwände dagegen, dass künftig alle volljährigen Personen in Deutschland bei Ein- und Umzug in Wohnungen, bei An- und Abvermietung von Geschäftsräumen, bei An- und Abmeldung von Kraftfahrzeugen „unverzüglich schriftlich“ gegenüber der GEZ Meldung zu machen haben. So einfach ist das manchmal mit dem Datenschutz.

Ein Kommentar zu “Datenschutz? Nein Danke! Staastvertragsentwurf zur neuen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe veröffentlicht”

  1. Anonymous sagt:

    Aufgelesen und kommentiert 2010-09-21…

    Kritik an Kopplung der Regelsatzhöhe an die Nettolohnentwicklung SPIEGEL-Propaganda über den angeblichen Aufschwung Realsatire: Merkel fordert stärkeren Kampf gegen die Armut Schwarz/Gelb „spart“ – aber nicht an den Kosten für Eigenwerbung ARD-Video:…