DIGITALE LINKE
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Die GEMA und die Rechteverwertung im Netz

Die Monopolstellung der GEMA bei der Wahrnehmung der urheberrechtlichen Nutzungsrechte an Musikwerken ist mit einer sozialen und kulturellen Schutz- und Ausgleichsfunktion verknüpft. Wird diese Schutz- und Ausgleichsfunktion ausgehöhlt, entfällt der entscheidende Grund für die rechtliche Sonderstellung eines Systems kollektiver Rechtewahrnehmung. Wie sieht es damit aus bei der europaweiten Verwertung von Musikrechten im Internet?

Momentan sind in diesem Zusammenhang drei Probleme auszumachen: Erstens setzt die GEMA im Rahmen der europaweiten Rechtewahrnehmung im Netz – darin im Unterschied zur klassischen Rechteverwertung – auf einen rein wettbewerbsorientierten Ansatz, bei dem nicht nur der Kultur- und Sozialauftrag, sondern zugleich wichtige Kontrollfunktionen der öffentlichen Hand – wie die des aufsichtberechtigten Paten- und Markenamtes – verloren gehen.

Zweitens besteht ein generelles Problem in Hinsicht auf die Vergütungszahlungen an kleinere Veranstalter die große Mehrheit ihrer (umsatzschwachen) Mitglieder und die Gebührenberechnung für Kleinveranstalter. In der vielbeachteten E-Petition zur Reformierung der GEMA kommt dies zum Ausdruck.

Auf den Tisch in Sachen GEMA müssen daher die Themen: soziale Ausgewogenheit der Vergütungsverteilung, Intransparenz von Entscheidungs- und Geschäftsvorgängen sowie die schleichende Privatisierung der Rechtewahrnehmung. Letztere vollzieht sich auf der Ebene der Online-Musikrechte und konkurrierender europäischer Verwertungsgesellschaften in (privater) gesellschaftsrechtlicher Trägerschaft.

So hat die GEMA für die europaweite Rechtewahrnehmung des EMI-Repertoirs im Internet zusammen mit der englischen Verwertungsgesellschaft MCPS-PRS die CELAS gegründet. Diese ist als GmbH der Aufsicht durch das Patent- und Markenamt entzogen. Ein Kultur- und Sozialauftrag besteht nicht.

Darüber hinaus erlauben es drittens die GEMA-Vertragsbedingungen ihren Mitgliedern nicht, Musikrechte unter einer Creative Commons (CC)-Lizenz der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. Solch restriktive Regeln widersprechen dem Bedürfnis vieler Künstlerinnen und Künstler nach Flexibilität und Selbstbestimmung. Es sollte in ihrer Entscheidungsfreiheit stehen, ob sie in Ergänzung zu bestehenden Lizenzverträgen Möglichkeiten sehen, von ihrer Kreativität leben zu können. Positive Bespiele dafür gibt es inzwischen zahlreiche.

Die Nichtberücksichtigung von CC ist auch insofern unverständlich, als nicht eine einzige, gleichförmige CC-Lizenz besteht. Hingewiesen sei auf die Lizenzierungsmöglichkeit, ein Werk ausdrücklich nur zu nicht-gewerblichen Zwecken freizugeben.

Dabei sieht auch die GEMA in der digitalen Welt sehr wohl Möglichkeiten für Kreative, sich einem breiteren Publikum vorzustellen und damit größere Marktchancen zu erreichen. Doch sind die Vorgaben an ihre Mitglieder, Streaming-Angebote zur Eigenpräsentation auf ihren persönlichen Websites zu erlauben, viel zu rigide und unzureichend. (Siehe hierzu: Eigenpräsentation von GEMA-Mitgliedern über ihre persönliche Website.) CC-Lizenzierungen wären hier flexibler und sehr viel wirkmächtiger. Doch ist anzunehmen, dass der GEMA in Sachen CC Einsicht und Erkenntnisfortschritt ohne Druck von außen weiterhin schwerfallen wird.

3 Kommentare zu “Die GEMA und die Rechteverwertung im Netz”

  1. frank peso sagt:

    der gema-website kann man, wie ich hoffe copyrightfrei, entnehmen:

    Die GEMA hat als Verwertungsgesellschaft die Rechtsform eines wirtschaftlichen Vereins.

    hab ich das richtig verstanden: die gema hat als wirtschaftsverein einen kulturauftrag. sie kann aber mit anderen urheberrechtsgesellschaften neue unternehmen gründen. wenn das eine gmbh ist gilt der kulturauftrag nicht.

    nicht das ich glauben würde, ich hätte rechte in der brd. nur mal so aus neugier.

  2. […] [Siehe hierzu auch: Die GEMA und die Rechteverwertung im Netz.] […]

  3. frank peso sagt:

    danke für die auskunft. ich habe die petitionsdebatte vom montag, 17.5., verfolgt. das wars wohl mit der demokratie.