Die Monopolstellung der GEMA bei der Wahrnehmung der urheberrechtlichen Nutzungsrechte an Musikwerken ist mit einer sozialen und kulturellen Schutz- und Ausgleichsfunktion verknüpft. Wird diese Schutz- und Ausgleichsfunktion ausgehöhlt, entfällt der entscheidende Grund für die rechtliche Sonderstellung eines Systems kollektiver Rechtewahrnehmung. Wie sieht es damit aus bei der europaweiten Verwertung von Musikrechten im Internet? > Weiterlesen