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GEMA kommentiert EU-Richtlinienentwurf zu Verwertungsgesellschaften

In einer ersten Pressemitteilung hatte die GEMA den Entwurf einer EU-Richtlinie zu Mehrgebietslizenzen für Online-Musikwerke noch ausdrücklich begrüßt. Im Rahmen einer vom Bundesjustizministerium durchgeführten Konsultation der „interessierten Kreise“ hat sie indes eine Stellungnahme abgegeben, die sehr viel skeptischer klingt. Diese ist bislang offenbar nicht öffentlich zugänglich, wurde uns jedoch auf Anfrage zugesandt.

Die EU-Richtlinie soll dazu beitragen, dass Musik innerhalb von Europa grenzüberschreitend vermarktet werden kann. Das will sie allerdings nicht durch eine Beseitigung der territorialen Rechtezersplitterung im Urheberrecht erreichen, sondern durch eine stärkere Konkurrenz der europäischen Verwertungsgesellschaften untereinander.

Wenn die GEMA diesen Ansatz begrüßt, so klingt das angesichts ihrer vielen kritischen Einwände nicht ganz überzeugend. Die größte Angst der Verwertungsgesellschaft besteht offenkundig darin, sie könnte zukünftig im Wettbewerb benachteiligt sein. Sie ist nämlich an das strenge deutsche Urheberrechtswahrnehmungsgesetz gebunden, während Verwertungsgesellschaften aus anderen Ländern wirtschaftlich freier agieren können. Wenn schon Wettbewerb, so meint die GEMA, dann sollten auch für alle dieselben Bedingungen gelten.

Dabei verweist sie insbesondere auf den doppelten Kontrahierungszwang (§6 und §11 Urheberrechtswahrnehmungsgesetz): Laut deutschem Recht müssen Verwertungsgesellschaften einerseits alle Urheber vertreten, die dies wünschen (Wahrnehmungszwang), andererseits müssen sie an jedermann Lizenzen zu angemessenen und diskriminierungsfreien Bedingungen vergeben. Tatsächlich enthält die geplante EU-Richtlinie keine vergleichbaren Regelungen. Zwar sieht der Entwurf dem Wahrnehmungszwang ähnliche Schutzregeln für Rechteinhaber vor. Von angemessenen und gleichen Bedingungen bei der Lizenzvergabe ist aber keine Rede.

Es könnte daher sein, fürchtet die GEMA, dass „in Zukunft sehr lose regulierte Verwertungsgesellschaften mit streng regulierten Verwertungsgesellschaften […] konkurrieren“ müssen. Dass sie also ausländische Konkurrenz erhalten könnte, die Musiknutzern attraktivere Angebote machen kann als die GEMA es darf – aber auch die Rechteinräumung komplett verweigern.

Daraus kann Unterschiedliches folgen: entweder, dass die GEMA von den Zwängen der deutschen Regulierung befreit werden muss. Oder, dass das Prinzip des doppelten Kontrahierungszwangs auch auf europäischer Ebene verwirklicht werden sollte. Wozu sollte dann aber noch eine Konkurrenz zwischen den Verwertungsgesellschaften gut sein? Das Dilemma scheint unlösbar –kein Wunder, dass die GEMA in ihrer Stellungnahme gar nicht erst darauf eingeht.

Dafür nimmt sie ausführlich Stellung zu den „Governance“-Vorgaben, die der Richtlinien-Entwurf enthält. Hier geht es um eine größere Transparenz der Verwertungsgesellschaften und eine Verpflichtung zu mehr Mitgliederdemokratie. Während die GEMA für sich in Anspruch nimmt, die vorgesehenen Transparenzvorgaben ohnehin bereits zu erfüllen, hat sie mit den Vorschlägen zur Mitbestimmung der Wahrnehmungsberechtigten Probleme. Der Regelungsvorschlag der EU sieht beispielsweise vor, dass jeder Rechteinhaber auch die Möglichkeit haben soll, Mitglied einer Verwertungsgesellschaft zu werden. Die bei der GEMA übliche Trennung zwischen ordentlichen, außerordentlichen und angeschlossenen Mitgliedern wäre dann nicht mehr möglich. Vielmehr dürften grundsätzlich alle Rechteinhaber nicht nur mitbestimmen, sondern darüber hinaus auch ihr Stimmrecht bei der Mitgliederversammlung auf Dritte übertragen. Die GEMA schlägt stattdessen vor, „eine Klarstellung in den Richtlinienentwurf aufzunehmen, dass Differenzierungen, die durch Unterschiede im Verhältnis zwischen der Verwertungsgesellschaft und den Rechteinhabern gerechtfertigt sind, zulässig bleiben.“ Worin diese Unterschiede im Verhältnis der GEMA zu unterschiedlichen Urhebern bestehen, wird leider nicht erläutert.

Ebenso ungern möchte die GEMA das Stimmrecht entsprechend der Verteilung des Vergütungsaufkommens im jeweiligen Jahr gewichten: „Der Aufwand wäre erheblich und würde häufige Veränderungen der mitgliedschaftlichen Rechte – mit einer entsprechenden Verunsicherung der Mitglieder – bedeuten. Die GEMA hat sich deshalb für einen Bestandsschutz dahingehend entschieden, dass ein einmal erreichter Mitgliedschaftsstatus unabhängig von der späteren Aufkommensentwicklung bestehen bleibt.“ Letzteres bedeutet nichts anderes, als dass man bei der GEMA nur wirklich mitreden darf, wenn man einmal in den Kreis der Erwählten aufgenommen wurde – aufgrund schwer durchschaubarer Satzungsbestimmungen. Ob die EU davon zu überzeugen sein wird, dass das besser ist als eine Verpflichtung zur Binnendemokratie, bleibt abzuwarten.

Fazit: Die auf EU-Ebene geplanten Reformen werden die deutschen Verwertungsgesellschaften vor erhebliche Probleme stellen. Zum Teil ist das dem unerschütterlichen Glauben der Kommission an das Heil des freien Marktes geschuldet – ein Glaube, der mit dem deutschen Ansatz eines kontrollierten Monopols letztlich nicht zusammenpasst. Allerdings täten die Verwertungsgesellschaften gut daran, ihr Klüngel-Image nicht noch zu bestätigen, indem sie ausgerechnet jene Vorschläge der EU als nicht umsetzbar ablehnen, die ihnen eine Reform der eigenen Binnendemokratie abverlangen.

Ein Kommentar zu “GEMA kommentiert EU-Richtlinienentwurf zu Verwertungsgesellschaften”

  1. Endlich kommt Besserung.
    Ich beneide die neuen Künstler Generationen. Ich habe Jahrzehnte unter den Ungerechtigkeiten der GEMA gelitten die von den Verlagen dominiert werden. Die auch wiederum die Radiosender beherrschen. Verlage werden Reich bei hoch gewerteten Lieder bei den Radiosender.Mit über 1400 wertpunkte anstatt 19!

    Die großen Radiosender sind die Geld Maschinen der großen Verlage und Label die nur sehr erfolgreich Künstler unter Vertrag nehmen. Das macht wenige Reich auf Kosten der Vielfalt und Kultur. Der Staat mit seiner Justiz und Politik schaute Jahrzehntelang weg. Erst die EU schafft Hilfe für Künstler und Vielfalt der Kultur. Ich danke aber der linken und den Piraten da sie vieles richtig erkannt haben und den Mut haben es anzusprechen.