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Glücksspielstaatsvertrag: Eine gewisse Unübersichtlichkeit

Gegenwärtig besteht eine gewisse Unübersichtlichkeit in Hinsicht auf die Netzsperrenregelung in der geplanten Novellierung des Glücksspielstaatsvertrags (wir berichteten). Klar scheint, dass die Ministerpräsidenten der Länder den Vertrag erst im Herbst des Jahres unterzeichnen wollen. Doch wie geht es weiter, mit den darin vorgesehenen Internetsperren?

Aus Nordrhein-Westfalen liegt uns seit Mitte der Woche eine Information des dortigen medienpolitischen Sprechers der Fraktion DIE LINKE, Ralf Michalowsky, vor. Demnach gehe aus einer Unterrichtung der NRW-Staatskanzlei am Mittwoch hervor, dass geplant sei, den Passus mit den Netzsperren ganz aus dem Vertrag zu streichen.

Ähnliches berichtet heute Jan Wagner, netzpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Landtag Sachsen-Anhalt, in seinem Blog. Staatsminister Rainer Robra (CDU) habe in der ebenfalls heute stattgefundenen Parlamentsdebatte ausgeführt,

dass sich die Ministerpräsidenten bei der Ministerpräsidentenkonferenz geeinigt haben, den Novellierungsprozess des Glücksspielstaatsvertrags bis Herbst zu verlängern. Dabei soll insbesondere erreicht werden, jene Formulierungen im Vertrag zu entfernen, die den Aufbau einer Infrastruktur für Netzsperren implizieren.

Als für den Staatsvertrag federführenden Staatsminister sind die Aussagen Robras von Bedeutung. Ob sie allerdings auch in der angekündigten Form umgesetzt werden, ist eine gänzlich andere Frage. Erst bei Bekanntwerden des überarbeiteten Entwurfs wird sich zeigen, wie es um Regelungen zu Netzsperren wirklich steht.

Post sciptum:
Nachzutragen bleibt im Kontext Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) noch ein Beschluss der Fraktionsvorsitzendenkonferenz DIE LINKE. In diesem Gremium kommen regelmäßig die Fraktionsvorsitzenden der Landesparlamente, des Bundestags sowie die Europäischen Parlaments zusammen. Auf ihrer Tagung vom 6. Mai 2011 in Bremen beschloss die Konferenz:

Die LINKE lehnt jegliche Netzwerksperren im Internet – auch in Bezug auf den Glücksspielstaatsvertrag ab.

Zur Begründung heißt es dort:

Im Entwurf des Änderungsstaatsvertrages ist vorgesehen, Dienstanbietern im Sinne des Telemediengesetzes, insbesondere Zugangsprovidern und Registraren die Mitwirkung am Zugang zu unerlaubten Glücksspielangeboten zu untersagen (§ 9 Satz 3 Nr. 5). Ob dies der Versuch einer Netzsperre für die Teilnahme an illegalen Glücksspielen im Internet darstellen soll, ist unklar. Auf eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE in der Bürgerschaft von Hamburg wurde dies von der Landesregierung (Senat) verneint. [Siehe unseren Bericht.]

Auch rechtlich dürften solche Sperren problematisch sein, weil die meisten Glückspielanbieter in EU-Ländern sitzen und dort legal operieren.

DIE LINKE stellt klar: Digitale Information, digitale Kommunikation, digitale Kreativität und digitales Arbeiten bestimmen zunehmend unser Leben. Souverän in der Online-Welt sich bewegende Menschen und neue Formen kritischer Öffentlichkeit im Internet sind unvereinbar mit Verbots- und Zensurpolitik. Deshalb dürfen Internetsperren auf keinen Fall zugelassen werden. Hier gilt der Grundsatz: Wehret den Anfängen! Internetsperren sind zudem ein ungeeignetes Konzept zur Bekämpfung des Spielens im Internet, weil sie durch Anwählen ausländischer Server umgangen werden können. Die Türkei ist mit derartigen Konzepten bereits gescheitert.

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