DIGITALE LINKE
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Google Book Settlement vor dem Ende der Einspruchsfrist…

In einer umfangreichen Erklärung stellt die Bundesjustizministerin dar, warum sie in das Verfahren um das Google Book Settlement, also den Vergleich zwischen Google und den Verleger- und Autorenverbänden, eingreifen will. Sie hoffe, dass das Gericht den Vergleich ablehnt oder die deutschen Verleger und Autoren komplett ausgenommen würden, da sie von den klagenden us-amerikanischen Verbänden nicht repräsentiert seien. Bis zum 4. September läuft die Einspruchsfrist, dann geht es in das Fairness Hearing um die Billigung des Vergleichs. Sollte das Gericht den Vergleich als fair und statthaft bewerten, kann er in Kraft treten.

Auch LINKE Bundestagabgeordnete haben in einem Offenen Brief das aggressive Vorgehen Googles kritisiert. Zugleich wurde jedoch der Gemeinnutzen der Digitalisierung vergriffener Bücher hervorgehoben. Dies ist der Grund, warum solch eine Initiative eigentlich in öffentlicher Hand umgesetzt werden müsste oder mindestens unter öffentlicher Kontrolle. Das deutsche bzw. europäische Projekte DDB und Europeana kommen nicht vom Fleck. Es ist daher schon interessant, dass die VG-Wort und der Börsenverein durchsetzen, dass auf der DDB nur dann „zu einem angemessenen Preis“ veröffentlicht werden darf, wenn man dies entsprechend bei GoogleBooks nicht tut.  „Das Konzept für die DDB sieht ausdrücklich vor, dass für die Wahrung der Urheber- und Verwertungsrechte Sorge zu tragen ist.“ schreibt die Regierungshomepage. Und weiter: „Es wird fallbezogen ein angemessener Interessensausgleich zwischen Autoren, Verlagen, Verwertern und Nutzern gewährleistet.“ Auch die Finanzierungsbetrachtungen der Eckpunkte von Bund und Ländern sowie die Studie des Fraunhofer-IAIS enthalten keine gesonderten Berechnungen für die Vergütung von Rechteinhabern. Da darf man gespannt sein. Wenn die öffentlichen Bibliotheken jedes vergriffene Buch noch einmal kaufen oder gar per view abrechnen müssen, dann wird das nie was. In der Zeit scannt Google weiter…

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