DIGITALE LINKE
— Politik in der digitalen Welt! —
 

Hamburger Senat will beim Jugendmedienschutzstaatsvertrag Bürgerschaft umgehen

Zuletzt hat sich der Hamburger Senat am 24. Februar mit dem Jugendmedienstaatsvertrag beschäftigt. Damals ging es um die Protokollerklärung, die man auf Druck der Grünen abgeben wird. Man weiß, so ist es in einer Antwort auf eine kleine Anfrage von Kersten  Artus zu lesen, dass diese Protokollerklärung keine rechtliche Auswirkung haben wird.

Doch obwohl man schon weiß, was man zu Protokoll gibt, hat sich der Senat mit folgenden Fragen bis heute nicht befasst:

1. Welche Auswirkungen sind nach Einschätzung des Senats zudem durch die Bestimmungen des neu gefassten JMStV für die nicht kommerziellen Anbieterinnen und Anbieter von Internet-Diensten (Access Provider, Anbieterinnen und Anbieter eigener und fremder Inhalte), insbesondere für Autorinnen und Autoren von Websites und Blogs hinsichtlich Kennzeichnungspflichten und Haftungsregelungen zu erwarten?

2. Sind auch trotz dieser Protokollerklärung zum JMStV Verpflichtungen und Einschränkungen für Urheberinnen und Urheber von bereits getätigten Beiträgen in den Bereichen Internetforen, Blogs, Kommentarfunktion, Soziale Netzwerke, Microblogging und weiterer Plattformen für nutzer-generierte Inhalte (User Generated Content) nach Einschätzung des Senats zu erwarten?

Wenn ja, welche?

3. Wird sich der Senat über die Protokollerklärung hinaus für eine Verpflich-tung einsetzen, dass spätestens ein Jahr nach Inkrafttreten des neu ge-fassten JMStV eine Evaluation der Auswirkungen seiner neuen Bestimmungen auf die Zugangsmöglichkeiten zu Internetinhalten und das Verhalten von Userinnen und Usern vorgenommen und hierbei insbesondere geprüft wird, inwiefern die Kommunikation im Netz und auch der Zugang zu nicht jugendschutzrelevanten Inhalten durch die neuen Bestimmungen des JMStV eingeschränkt wurden?

Wenn nein, warum nicht?

4. Welche Alternativen sieht der Senat zu zugangsbeschränkenden Maßnahmen, um die Einschränkung des Internets als Medium der freien Kommunikation und somit Freiheitsbeschränkungen über die Belange des Jugendschutzes hinaus zu vermeiden?

Entscheidende Fragen sind nicht geklärt, doch man weiß schon, was man zu Protokoll gibt. Will man nicht zugeben müssen, das man unsinnige Regeln beschließt? Spielt man gar auf Zeit, um sich mit den wichtigen Fragen wie unsinnigen Regeln (Sendezeiten im Internet, Alterskennzeichnung) nicht beschäftigen zu müssen? Ja, wieso geht man im Hamburger Senat davon aus, dass man noch Zeit hat?

„Die Ratifizierung ist im Herbst 2010 geplant. Die Unterrichtung der Bürgerschaft über den Entwurf soll im Juni erfolgen.“

Nun, jetzt muss man die Bürgerschaft wohl nicht mehr über den Entwurf informieren. Der Staatsvertrag soll am 10. Juni in Berlin von den Ministerpräsidenten unterschrieben werden. So steht auf der Tagesordnung für die nächste Ministerpräsidentenkonferenz unter TOP 2.1. „Unterzeichnung der Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag)“

Die Bürgerschaft kann dann nur noch Stellung zum Staatsvertrag nehmen, Änderungen sind  nicht mehr möglich.

Keine Kommentare mölich.