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Leistungsschutzrecht als Urheberrechtsverletzung

Kurios, der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V. (BDZV) wirft iRights.info eine Verletzung des Urheberrechts vor. Der Grund: Das Portal hatte den bislang geheim gehaltenen Entwurf für ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger veröffentlicht (wir berichteten). iRights.info verweist nun in einer Erwiderung auf die Pressefreiheit, das Ziel, „Entwicklungen entgegenzutreten, die die freie Information und Meinungsbildung des Bürgers gefährden könnten“, für das der Verband als Mitglied des Trägervereins des Deutschen Presserats eintritt, und gibt die einzig angemessene Antwort:

Dass der BDZV, der sich unter anderen Umständen für den Schutz der Pressefreiheit einsetzt, missliebige Veröffentlichungen mit dem Vorwurf der Urheberrechtsverletzung kontert, diskreditiert diesen Verband in Sachen Urheberrecht und Pressefreiheit gleichermaßen.

2 Kommentare zu “Leistungsschutzrecht als Urheberrechtsverletzung”

  1. […] Leistungsschutzrecht als Urheberrechtsverletzung — DIGITALE LINKE […]

  2. Anonymous sagt:

    Aufgelesen und kommentiert 2010-05-16…

    Commerzbank will Vorstandsgehälter um 50 Prozent erhöhen Deutsche Bank hat Finanzprodukte für Kommunen zu ihrem eigenen Vorteil ausgenutzt Sparpolitik in den Kommunen: Stadt streicht Schulen die Grundreinigung Luxusversorgung bei der Bundesagentur Nac…