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Luc Jochimsen und der vermeintliche Verfassungsbruch

Peter Mühlbauer setzt auf Telepolis seine Schmähkritik gegen Luc Jochimsen und DIE LINKE fort. Bereits vorgestern verstieg er sich zu steilen Thesen über das Verhältnis Jochimsens zum Urheberrecht (wir berichteten). Heute legt er am selben Ort mit noch steileren Thesen unter dem Titel „Riskiert die Linkspartei bei der Bundespräsidentenwahl einen Verfassungsbruch?“ nach. Seine absurde Argumentation kann folgendermaßen zusammengefasst werden: Das Grundgesetz schreibe vor, dass der Bundespräsident keinem deutschen Parlament angehören dürfe; deshalb habe der Amtsbewerber Christian Wulff (CDU) sein Mandat im Niedersächsischen Landtag niedergelegt und deshalb müsse auch Luc Jochimsen ihr Bundestagsmandat aufgeben.

Mühlbauer beruft sich in seiner Privatauslegung des Grundgesetzes auf Art. 55, genauer Art. 55 Abs.1 GG. Dort heißt es:

(1) Der Bundespräsident darf weder der Regierung noch einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines Landes angehören.

Dass sich dieser Artikel auf das Amt des Bundespräsidenten bezieht, nicht auf dessen Wahl, ist unter Juristen unbestritten. Für Nicht-Juristen sollte es unmittelbar eingängig sein, sobald sie Abs. 2 desselben Artikels heranzögen. Dieser lautet:

(2) Der Bundespräsident darf kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben und weder der Leitung noch dem Aufsichtsrate eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören.

Nach Mühlbauers verquerer Logik dürften Bewerber und Bewerberinnen zum höchsten Staatsamt nicht nur keinem Parlament angehören, sondern müssten auch arbeitslos sein. Absurdistan lässt grüßen!

Ein Kommentar zu “Luc Jochimsen und der vermeintliche Verfassungsbruch”

  1. Paul M. sagt:

    Ja, verrückte Argumentation. Hier noch ein Hinweis, der Mühlbauer vollständig nach „Absurdistan“ schickt:
    Dr Theodor Heuss (FDP): Wahl: 12.09.1949 – Mandatsniederlegung: 15.09.1949
    Heinrich Lübke (CDU): Wahl: 01.07.1959 – Mandatsniederlegung: 02.09.1959
    Gustav Heinemann (SPD): Wahl: 05.03.1969 – Mandatsniederlegung: 24.06.1969
    Walter Scheel (FDP): Wahl: 15.05.1974 – Mandatsniederlegung: 27.06.1974