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Wie ein altes BSG-Urteil umgewertet wird: Behinderte müssen Haushaltabgabe für Rundfunk zahlen

In Zukunft sollen auch Menschen mit Behinderungen Rundfunkgebühr bezahlen. Der Chef der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz‘ Martin Stadelmeier verweist in diesem Zusammenhang auf ein Urteil des Bundessozialgerichtes aus dem Jahre 2000. Im Jahre 2004 hatte Miriam Meckel als damalige Medienstaatssekretärin von NRW eine solche Regelung vorgeschlagen. Martin Stadelmeier lehnte dies damals ab. Es gebe eine „generelle Berechtigung“ an der Gebührenbefreiung für Behinderte festzuhalten, sagte Stadelmaier dem SPIEGEL. (Falle die generelle Befreiung der Behinderten weg, würden sich Mehreinnahmen von 105 Mio. Euro ergeben (Stand Rundfunkgebühr 2004, Annahme volle Gebühr wird bezahlt). Es wurde auch darauf verweisen, dass der Gebührennachlass der GEZ für die Telekom als notwendiger Nachweis gilt, um den Sozialtarif zu gewähren.)

2 Kommentare zu “Wie ein altes BSG-Urteil umgewertet wird: Behinderte müssen Haushaltabgabe für Rundfunk zahlen”

  1. Anonymous sagt:

    Aufgelesen und kommentiert 2010-06-14…

    Wir müssen sparen! Studie: Wie gespalten die Kinderwelt in Deutschland ist Bürgerarbeit – neuester Lösungsvorschlag zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosen Schwarz/Gelbes Sparpaket: Freibier für Millionäre Splitterbomben-Anschlag auf Polizisten war nu…

  2. […] der in Rundfunkfragen federführenden rheinland-pfälzischen Landesregierung änderte sich – wir berichteten – im Jahr 2010. Unter Verweis auf das Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahre 2000 wurde […]