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PM: Netzsperren gesetzlich verbieten

Die Sperrung von Internetseiten war heute einmal mehr Thema im Unterausschuss Neue Medien des Deutschen Bundestages. Auf die Rücknahme des Zugangserschwerungsgesetzes versuchen nun die unionsgeführten Länder mit dem Glücksspielstaatsvertrag Zensur im Internet durch die Hintertür einzuführen.

„Nach langem Kampf hat die Bundesregierung endlich das Zugangserschwerungsgesetz zurückgenommen – und dabei den Gesetzesentwurf der Linken wortgleich übernommen. Nun soll plötzlich über Regelungen zum Glücksspiel die Netz-Zensur kommen. Die Bundesregierung äußert sich dazu nicht und verweist auf die Zuständigkeit der Länder. Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit ist der Bundesregierung wohl doch nicht wichtig“, so Herbert Behrens, Obmann der Linken im Unterausschuss.

Im aktuellen Entwurf des Glücksspielstaatsvertrags wird die Sperrung von Internetseiten explizit genannt, in einem Papier an die EU wird dies allerdings mit einer “zukünftigen Öffnung des Internets” umschrieben: „Eine dreiste Täuschung wenn man in den Gesetzesentwurf guckt.“ Dieses Vorgehen beweist auch einmal mehr, dass es der Bundesregierung bei der Sperrung von Internetseiten nie um die Bekämpfung von Darstellungen des Kindesmissbrauchs im Internet ging.

„Um die Grundrechte der Meinungs- und Informationsfreiheit zu schützen, darf es keine Zensur im Internet geben. Das wäre so, als würde ihre Post vorsichtshalber von der Regierung kontrolliert und dann besser doch nicht zugestellt.“

Die Linke hat bereits einen Antrag vorgelegt, um die Informationsfreiheit im Internet gesetzlich abzusichern (Bundesdrucksache 17/4843 „Netzneutralität sichern“)

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