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Rundfunkgebühr wird Zwangsgebühr

Der Heidelberger Verfassungsrechtler Paul Kirchhof wird heute der Öffentlichkeit sein von den Ministerpräsidenten der Länder in Auftrag gegebenes Gutachten zur Rundfunkgebühr vorstellen. Das Gutachten liegt uns vor und bestätigt schon zuvor durchgesickerte Informationen, wonach mit diesem die bestehenden verfassungsrechtlichen Bedenken für eine Abkehr von der gerätebezogenen Rundfunkgebühr hin zu einer sogenannten Haushaltsabgabe ausgeräumt werden. Damit wird der Weg für die von den Ministerpräsidenten bevorzugte Haushaltsgebühr frei.

Künftig wird jeder Haushalt 17,98 Euro zahlen müssen. Künftig werden also jene 2,4 Mio. Gebührenzahler, die bisher nur die Grundgebühr bezahlen, weil sie ausschließlich Radio oder PC nutzen, die volle Fernsehgebühr bezahlen müssen. Und künftig werden alle Haushalte, die gar kein Rundfunkgerät besitzen, die Fernsehgebühr bezahlen müssen. Es wird einfach eine gesetzliche Vermutung geschaffen, dass heutzutage in jedem Haushalt und in jeder Betriebsstätte ein Rundfunkempfangsgerät steht. Das wird der Akzeptanz der Rundfunkgebühr, die in Deutschland sowieso schon sehr unbeliebt ist, weiteren Schaden zufügen.

Das neue Modell bringt zudem erhebliche neue Probleme mit sich. Es wird großer Kontrollanstrengungen bedürfen, gerichtsfest festzustellen, wo ein Haushalt oder eine Betriebsstätte beginnt und wo ein Haushalt oder eine Betriebsstätte aufhört. Ist eine Wohngemeinschaft ein Haushalt oder mehrere Haushalte? Sind Untermieter oder volljährige Kinder mit eigenem Raum in der elterlichen Wohnung gebührenpflichtig? Die Bürgerinnen und Bürger sollen verpflichtet werden, Daten über Dritte – Mitbewohner, Mieter, Wohnungs- und Betriebsstätteninhaber – preiszugeben und diese Angaben durch verschiedenste Nachweise zu belegen.

Auch gibt es erste, noch informelle Informationen darüber, dass nach den Planungen der Rundfunkkommission der Länder, die GEZ keineswegs abgeschafft würde, sondern lediglich umbenannt. Sie hieße künftig Rundfunkservicezentrale – würde mit neuen, erweiterten Auskunftsrechten versehen, erhielte erweiterte Befugnisse zur Erhebung und zum Ankauf von personenbezogenen Daten und könnte die Wohn- und Mietverhältnisse in den Haushalten und Betriebsstätten überprüfen. Das wäre der obrigkeitsstaatliche Rundfunkgebührenstaat.

2 Kommentare zu “Rundfunkgebühr wird Zwangsgebühr”

  1. […] Dieser Eintrag wurde auf Twitter von ulbib, Lauter Bautz'ner erwähnt. Lauter Bautz'ner sagte: "Rundfunkgebühr wird Zwangsgebühr" – warum zahlt niemand eine Bibliotheks-Zwangsgebühr? #grundgesetzlichkeit #art5 http://bit.ly/cuOOel […]

  2. Rundfunkgebühr wird Zwangsgebühr…

    Von Juergen Scheele | Digitale Linke 6.5.10 | – Der Heidelberger Verfassungs-rechtler Paul Kirchhof wird heute der Öffentlichkeit sein von den Ministerpräsidenten der Länder in Auftrag gegebenes Gutachten zur Rundfunkgebühr vorstellen. Das Gutach…