Um zu beteuern, dass der BND selbst im Berichtszeitraum 2010 die strategische Fernmeldeaufklärung nach den geltenden gesetzlichen Vorgaben erfüllte, hob das Parlamentarische Kontrollgremium mit Sitzung vom 29. Februar 2012 die Verpflichtung zur Geheimhaltung auf und gab eine öffentliche Bewertung ab. Das ist nach § 10 Abs. 2 Kontrollgremiumgesetz (PKGrG) mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder möglich und war ursprünglich als ein Sanktionsinstrument zur Herstellung zumindest partieller Öffentlichkeit gedacht. Im vorliegenden Fall wurde es zu einer Art Vertrauenserweis genutzt.
In seiner den BND entlastenden Bewertung verlautbarte das Gremium, „dass die hohe Zahl der erfassten E-Mails im Jahre 2010 ein bislang einmaliger Ausreißer aufgrund einer weltweiten Spamwelle war. Es wurde deutlich, dass aufgrund von Verfahrenssicherungen der inländische E-Mail-Verkehr nicht betroffen ist. Der Aufklärung unterliegt lediglich ein eingeschränkter Teil internationaler Verkehre, der automatisiert stark gefiltert wird. Nur ein geringer Anteil dieser E-Mails wird manuell bearbeitet.“ > Weiterlesen