Am 1. Januar 2013 tritt der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) in Kraft. Dann müssen alle Haushalte unabhängig davon, ob ein Rundfunkgerät vorhanden ist oder nicht, eine Zwangsabgabe zur Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandfunk in Höhe von 17,98 Euro leisten. Während die ARD vorgibt, mit dem geräteunabhängigen Finanzierungsmodell würden Gebührenfahnder und Haustürkontrollen überflüssig, arbeitet sie – wie ein uns zugespieltes Dokument zeigt – im Hintergrund am genauen Gegenteil.
Die sogenannten Gebührenbeauftragten, über deren dubiose Fahndungsmethoden und teils aggressives Verhalten es immer wieder Beschwerden gibt, sind entgegen landläufiger Meinung nicht Beschäftigte der GEZ, sondern freiberufliche Mitarbeiter der Landesrundfunkanstalten. Mit dem neuen Rundfunkbeitrag würden sie und Kontrollen an der Haustür überflüssig, behauptet die ARD in einem aktuellen Faktencheck zum neuen Rundfunkbeitrag:
„Ein Kontakt an der Wohnungstür mit dem Bürger ist daher in der Regel nicht notwendig. Den Beauftragtendienst bisheriger Prägung wird es in Zukunft nicht mehr geben.“ > Weiterlesen