Das Bundeswirtschaftsministerium hat seine Studie zu Warnhinweisen bei Urheberrrechtsverletzungen vorgelegt, und Thomas Stadler hat sie auch schon kommentiert. Kurz gesagt, schlägt Autor Rolf Schwartmann vor, in Deutschland ein Modell einzuführen, wie es in Großbritannien diskutiert wird, aber aufgrund von Klagen der Provider bislang noch nicht umgesetzt werden konnte. Wer p2p-Netzwerke nutzt, um urheberrechtlich geschützte Werke illegal zu tauschen, soll zukünftig von seinem Provider einen Warnhinweis zugestellt bekommen. Bei Wiederholungstätern sollen sogar Listen über die Rechtsverletzungen geführt werden, die am Ende den Rechteinhabern übermittelt werden sollen. Diese können dann weitere juristische Schritte einleiten. > Weiterlesen