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Warnhinweise bei Urheberrechtsverletzungen: nur in 20% aller Fälle relevant

„Der verwarnte Nutzer – sollen Provider ihre Kunden maßregeln?“ Unter diesem Titel führt eco, ein Lobbyverband der Internetprovider, am morgigen Mittwoch, den 29. Februar um 19 Uhr in der Lancia Lounge, Friedrichstr. 180, eine Veranstaltung durch. Mittlerweile kann man sich leider nicht mehr anmelden. Es geht um die Frage, ob Provider zukünftig Warnhinweise an ihre Kunden verschicken sollen, wenn diese illegal Musik oder Filme herunterladen. Von der LINKEN ist leider niemand auf das Podium eingeladen worden, obwohl sie mit ihrem Gesetzentwurf zur Eindämmung des Abmahnunwesens als bislang einzige Fraktion eine konkrete Alternative zu Warnhinweismodellen vorgelegt hat. Dafür kommt der Parlamentarische Staatssekretär Hans-Joachim Otto, derzeit wichtigster Gegenspieler von Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger, die Warnhinweise bislang stets abgelehnt hat. > Weiterlesen

Bundesregierung veröffentlicht Warnhinweis-Studie

Das Bundeswirtschaftsministerium hat seine Studie zu Warnhinweisen bei Urheberrrechtsverletzungen vorgelegt, und Thomas Stadler hat sie auch schon kommentiert. Kurz gesagt, schlägt Autor Rolf Schwartmann vor, in Deutschland ein Modell einzuführen, wie es in Großbritannien diskutiert wird, aber aufgrund von Klagen der Provider bislang noch nicht umgesetzt werden konnte. Wer p2p-Netzwerke nutzt, um urheberrechtlich geschützte Werke illegal zu tauschen, soll zukünftig von seinem Provider einen Warnhinweis zugestellt bekommen. Bei Wiederholungstätern sollen sogar Listen über die Rechtsverletzungen geführt werden, die am Ende den Rechteinhabern übermittelt werden sollen. Diese können dann weitere juristische Schritte einleiten. > Weiterlesen