DIGITALE LINKE
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Urheberrecht im Bundestag

Das Urheberrecht ist selten ein großes Thema im Bundestag, aber Ausnahmen bestätigen die Regel: Am morgigen Donnerstag stehen auf Antrag der LINKEN gleich eine ganze Reihe von Urheberrechtsthemen auf der Tagesordnung. Zu eher später Stunde, aber was soll’s – im öffentlich-rechtlichen Rundfunk kommen die spannenden Sendungen ja auch oft nachts.

Losgehen soll es nach derzeitigem Stand um etwa 22 Uhr mit dem Thema der verwaisten Werke. DIE LINKE schlägt in ihrem Gesetzentwurf  (Drucksache 17/4661) die Einführung einer Schrankenregelung für solche Werke vor, deren Urheber nicht mehr auffindbar sind, die Bibliotheken und Archiven aber trotzdem in digitaler Form öffentlich zugänglich machen wollen. Dies steht im Einklang mit der entsprechenden EU-Richtlinie. Anders als im Entwurf der Regierungskoalition (Drucksache 17/13423), der nach gegenwärtigem Stand erst nächste Woche beraten werden soll, möchte die LINKE die „sorgfältige Suche“ nach dem Rechteinhaber für die betroffenen Einrichtungen möglichst einfach gestalten. Außerdem schlägt sie vor, dass an der digitalen Kopie keine neuen Rechte entstehen sollen.

Weiter geht es mit einem Antrag für die Einführung eines unabdingbaren Zweitverwertungsrecht für Wissenschaftler (Drucksache 17/5479). Auch hierzu gibt es einen parallelen Vorschlag der Koalition, die das Thema aus unbekannten Gründen mit den verwaisten Werken zusammen abhandelt (Drucksache 17/13423). Sie möchte die universitäre Forschung insgesamt aus dem Anwendungsbereich ausklammern: Nur Wissenschaftler, die Drittmittel erhalten, sollen zusätzliche Rechte bekommen. Die LINKE hingegen fordert im Kern ein Zweitverwertungsrecht, das für alle wissenschaftlichen Publikationen gelten soll, die überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert sind, auch für kommerzielle Zweitveröffentlichungen gilt, eine Sperrfrist von höchstens 6 Monaten vorsieht und die Möglichkeit einer formatgleichen Zweitveröffentlichung eröffnet. Es dürfte spannend werden, ob auch die Grünen sich damit anfreunden können.

Als nächstes kommt der linke Antrag für eine umfassende Reformierung des Urheberrechts zur Debatte (Drucksache 17/6341). Die Fraktion fordert hier eine ganze Reihe von Maßnahmen ein, wie sie unerlässlich wären, wollte die nächste Urheberrechtsreform den Anspruch erheben, die Chancen der Digitalisierung tatsächlich zu erschließen. Der Antrag zählt so gut wie alle Punkte auf, die im Rahmen des geplanten Dritten Korbs an die Reihe hätten kommen müssen. Leider ist aus diesem viel zitierten Dritten Korb nichts geworden. Aber vielleicht stimmt der Bundestag ja wenigsten dem linken Antrag zu.

Es folgt der linke Gesetzentwurf zur „Ermöglichung der privaten Weiterveräußerung unkörperlicher Werkexemplare“ (Drucksache 17/8377). Damit soll der private Weiterverkauf von E-Books, .mp3-Dateien und Filmen ermöglicht werden. Die Formulierung beruht im Wesentlichen auf einem Vorschlag, den Till Kreutzer für die Verbraucherzentrale Bundesverband ausgearbeitet hat. Spannend dürfte sein, ob die SPD hier zustimmen wird. Immerhin fordert sie in ihrem aktuellen Verbraucherschutzantrag (Drucksache 17/13886) ein solches Recht ausdrücklich ein.

Besonders spannend verspricht die Abstimmung zum Urhebervertragsrecht (Drucksache 17/11040) zu werden. In der Enquetekommission Internet und digitale Gesellschaft waren sich alle Fraktionen einig, dass hier Reformbedarf besteht. Konkret empfiehlt die Kommission, die Vorgaben für die Aushandlung gemeinsamer Vergütungsregeln so zu gestalten, „dass Verwerter sich den Verhandlungen nicht entziehen können und innerhalb klar definierter Zeiträume Schlichtungsverfahren greifen, indem das Widerspruchsrecht der betroffenen Parteien entfällt und das Votum der Schlichtungsstelle (§ 36a UrhG) zunächst verbindliche Wirkung entfaltet“ (Drucksache 17/12542). In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage (Drucksache 17/13678) hat sich die Bundesregierung jedoch klar von dieser fraktionsübergreifenden Empfehlung distanziert.

In der Opposition herrscht zwar Einigkeit über den Reformbedarf. Umstritten ist dabei jedoch die Einführung eines Verbandsklagerechts für Urheberverbände. Damit würde verhindert, dass Urheberinnen und Urheber ihre Auftraggeber vor Gericht verklagen müssen, um ihren Anspruch auf eine „angemessene Vergütung“ (§ 32 UrhG) durchzusetzen. Während ein Klagerecht für Urheberverbände von der LINKEN und mittlerweile auch von den Grünen (Drucksache 17/12625) befürwortet wird, kann sich die SPD dazu bislang nicht durchringen, wie ihr aktuelles Positionspapier zum Urheberrecht belegt. Sie möchte ein Verbandsklagerecht lediglich für anerkannte Tierschutzverbände einführen (Drucksache 17/13836). Auch die Zustimmung der Grünen zu den linken Reformvorschlägen gilt allerdings noch nicht als sicher.

Es wird also auch in der nächsten Legislaturperiode in Sachen Urheberrecht noch viel zu tun geben.

Ein Kommentar zu “Urheberrecht im Bundestag”

  1. […] wieder so kommen, dass Grüne und SPD nur deshalb nicht für den Entwurf der Linken stimmen, weil er von den Linken kommt. Im Kulturausschuss haben die Grünen bereits mit Nein votiert. […]