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Verwaiste Werke und Zweitverwertungsrecht – Koalition zieht in letzter Sekunde durch (UPDATE)

In allerletzter Minute wurde heute für die morgige Sitzung der Bundestagsausschüsse der Gesetzentwurf zum Urheberrecht mit den Themen Verwaiste/vergriffene Werke sowie Zweitveröffentlichungsrecht für Wissenschaftler_innen aufgesetzt. Damit versucht die Koalition doch noch einen kleinen Schritt in Sachen Urheberrechtsreform.

Parallel brachten Union und FDP auch einen Änderungsantrag (pdf) ein. Dieser ist nicht der von vielen erwartete große Aufschlag zum Zweitveröffentlichungsrecht aus der Unionsfraktion, sondern nimmt lediglich zwei kleinere Details zu den Verwaisten Werken der Kritik aus der Anhörung auf. So sollen alle der Öffentlichkeit zugänglich gemachte Werke als verwaist gelten können. Zudem wird redaktionell klar gestellt, dass ein Urheber der Wahrnehmung seiner Rechte durch eine Verwertungsgesellschaft widersprechen kann. Beide Änderung sind angemessen und richtig.

Am entscheidenden Teil zu einem Zweitveröffentlichungsrecht für wissenschaftliche Autorinnen und Autoren soll hingegen nichts geändert werden, obwohl die Anhörung des Rechtsausschusses daran die meiste Kritik ergab. So soll die Grundlagenforschung an Hochschulen ausgeschlossen bleiben. Eine Regelung, die der Sachverständige Dr. Eric W. Steinhauer besonders kritisierte (pdf). Dadurch würden auch die auf gesellschaftlichen Austausch angelegte Sozial-, Kultur- und Geisteswissenschaften benachteiligt, obwohl gerade dieser Austausch von freien Publikationen profitierte. Weitere Kritikpunkte ist die lange Embargofrist von 12 Monaten, die nicht formatgleichen Veröffentlichungsrechte sowie die Erlangung exklusiver Onlinerechte durch die Verlage. Aus LINKER Sicht war zudem eine Ausweitung auch auf kommerzielle Publikationsformen und weitere Verbreitungswege wünschenswert, da die Abgrenzung in der Realität kaum zu fassen sein wird. Eine Einschränkung auf Sammelwerke und Periodika hat DIE LINKE ebenfalls in ihrem Antrag (pdf) zum Thema abgelehnt. Die Fraktion der Grünen hat zu den morgigen Sitzungen einen Änderungsantrag eingebracht, der einige der Kritikpunkte aufnimmt – so etwa eine verkürzte Embargofrist (nur für Zeitschriften), den Einbezug der Hochschulforschung und die formatgleiche Zweitveröffentlichung fordert. Dieser Antrag wird aller Voraussicht nach ebenso wenig eine Chance haben wie der parallel abgestimmte Gesetzentwurf der SPD. Die Anträge der LINKEN zum Thema waren bereits in der letzten Sitzungswoche mit Koaltionsmehrheit abgelehnt worden.

Es sieht also alles so aus, dass Schwarz-Gelb hier nochmal Machtbewusstsein zeigt und einen zumindest für Open Access nur mäßig tauglichen Gesetzentwurf durch das Parlament peitscht. Für uns bleibt unverständlich, dass dieses Vorhaben so lange in Schubladen schlummerte und nun keine Zeit mehr für eine fundierte Weiterentwicklung bleibt.

Gut ist, dass die Koaltion nicht vollständig vor der Verlagslobby einknickt. Schlecht, dass keiner der vielen wichtigen Hinweise von Opposition, Bundesrat, Wissenschaftsorganisationen, Aktionsbündnis Urheberrecht und Sachverständigen Berücksichtigung findet. Es wird der neuen Legislaturperiode überlassen bleiben, sachgerechtere Regelungen für die Green Road des Open Access zu entwickeln.

UPDATE: Die Koalition hat alle Änderungen außer ihren eigenen in den Ausschüssen abgelehnt. Das heißt, dass der Gesetzentwurf auch das Plenum morgen passieren wird.

Parallel haben Union und FDP noch einen Entschließungsantrag (pdf) eingebracht, der den Goldenen Weg als gleichberechtigt zum Grünen Weg darstellen soll. Abgesehen davon, dass solch ein Schnellschuss in der letzten Sitzungswoche der Legislatur nicht mehr als Geplänkel ist, lässt die Stoßrichtung in mehrerer Hinsicht aufhorchen. So sollen „angemessene Publikationsgebühren“ fällig werden. Angemessen ist in diesem Zusammenhang eine Frage des Betrachters. Eine klare Deckelung, wie dies bereits die DFG vorsieht, wäre die bessere Formulierung gewesen. Auch dass die Forderung, das Urheberrecht „wissenschaftsfreundlicher“ zu gestalten, ist eine lame duck ohne präzisen Regelungsgehalt.

Es scheint also so, dass netzfreundliche Wissenschaftspolitiker der Union immerhin den unausgegorenen und verlagsfreundlichen Regierungsentwurf vor den Urheberrechtshardlinern retten konnten, mehr aber auch nicht. Erfolge für Open Access sehen dann aber doch anders aus. Nun wird die Praxis zeigen müssen, welche Rechte für wiss. Autorinnen und Autoren wirklich geschaffen wurden. Was passiert etwa, wenn eine Hochschulprofessorin ihren Artikel trotz anderslautender Vertragsregelung online stellt? Wie werden die Verlage die Zweitpublikation von verlagsformatierten Artikeln ahnden? Will überhaupt noch jemand einen 12 Monate alten Text zweitverwerten?

Bleiben die weiteren Abläufe: zunächst Protokolldebatte am morgigen Donnerstagabend und Verabschiedung durch den Bundestag. Debatte im Bundesrat am 5.7. Und hoffentlich eine grundlegende Überarbeitung in der kommenden Legislaturperiode.

 

6 Kommentare zu “Verwaiste Werke und Zweitverwertungsrecht – Koalition zieht in letzter Sekunde durch (UPDATE)”

  1. Pfadfinder sagt:

    Mir fehlt der korrekte Link auf den von SchwarzGelb eingebrachten „Entschließungsantrag“. Verlinkt ist hier der Änderungsantrag.

  2. Tobias sagt:

    Ist geändert, danke. für den Hinweis.

  3. tomas sagt:

    Kann man nicht am Anfang des Artikels kurz beschreiben, um welches Problem es geht? Hier wird viel über parlamentarische Vorgänge geschrieben, aber schlicht und einfach nicht in den Gegenstand eingeleitet.

  4. […] spricht von einem „Trauerspiel“ und einem „untaugliches Gesetz“. Für die Linke ist es „unverständlich, dass dieses Vorhaben so lange in Schubladen schlummerte und nun keine […]

  5. Tobias sagt:

    @Thomas: Unter http://blog.die-linke.de/digitalelinke/topics/verwaiste-werke/ gibts die ganze Vorgeschichte.

  6. Manuel sagt:

    Das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft” hat den Bundesrat aufgefordert, das Gesetz zur Präzisierung eines Zweitverwertungsrechts zu blockieren.