Für Januar war es von ARD und ZDF angekündigt, nun liegt es vor: das Gutachten von Paul Kirchhof zum Rundfunkgebührennmodell. Auch eine Haushaltsabgabe sei neben modifizierten Rundfunkgebühr europarechtlich und verfassungsrechtlich zulässig. Die Doppel- und Mehrfachzahler soll es nicht mehr geben, Rundfunkgebührenbefreiungen seien von den Versicherungsträgern zu zahlen, ARD und ZDF sollten weitgehend werbe- und sponsoringfrei sei. UND: Die Rundfunkgebühr muss nicht steigen. Doch kann man in Zukunft den Rundfunk noch „abwählen“?
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