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Kirchhofs Gutachten zum Rundfunkgebührenmodell bei ARD und ZDF sowie in Blogs und Zeitungen

Es stand bei beiden nicht an erster Stelle, es kam im letzten Drittel. Der ARD war das Gutachten in der Tagesschau (10.30) etwas mehr wert  als dem ZDF im heute journal (22:20). Die Intendanten lassen sich nicht nur hier zitieren. ZDF-Intendant Markus Schächter: „Das Gutachten formuliert die verfassungsrechtlichen Vorgaben für eine Finanzierungsreform im Kern klar und prägnant. Es ist nun Sache der Politik, ihre Schlüsse aus der vorliegenden Expertise zu ziehen.“

Der ARD-Vorsitzende Peter Boudgoust: „Prof. Kirchhof trägt eine logisch nachvollziehbare Grundidee vor, die alle wichtigen verfassungs- und europarechtlichen Aspekte einbezieht. Allerdings bedarf die Ausgestaltung eines zukunftsfähigen Modells an vielen Stellen noch der Konkretisierung durch den Gesetzgeber. Erst danach wird die ARD eine belastbare Einschätzung des Reformmodells vor allem auch unter finanziellen Aspekten abgeben können.“ Allerdings ist die Werbefreiheit nicht im Interesse von ARD und ZDF, hatte man sich dagegen doch immer wieder ausgesprochen. Wenn Kirchhofs Grundidee „logisch nachvollziehbar“ ist, dann ist Werbung und Sponsoring bei ARD und ZDF mit Kirchhofs Modell nicht zu vereinbaren.

Telemedicus beschreibt Kirchhofs Ansatz so: „Der Rundfunkbeitrag soll markt- und staatsunabhängig erhoben werden, um die die Unabhängigkeit der Rundfunkfinanzierung von der tatsächlichen Nutzung der einzelnen Sendungen zu sichern. Auch ein genereller Verzicht auf Werbung und Sponsoring bei Eigenproduktionen soll dazu beitragen. Auf der anderen Seite sollen Ausnahmeregelungen, etwa für „Empfangsunfähigkeit” oder soziale Härtefälle, eng gefasst bleiben.“

Der Tagesspiegel hat es so verstanden: „Das neue Modell, das die Ministerpräsidenten ebenso wie das Kirchhof-Gutachten favorisieren, will weg von den Geräten. Künftig soll eine Gebühr pro Haushalt festgelegt werden. Wie hoch dann die Abgabe sein könnte, ist offen. Die Sender dringen darauf, dass dies nicht zu Mindereinnahmen führt.“ Klar sei nunmehr: „Künftig soll jeder Haushalt, egal wie viele Personen darin leben, einen einheitlichen Betrag für ARD und ZDF bezahlen, egal wie viele Fernseher, Radios oder Computer vorhanden sind. Die heutige Unterscheidung zwischen der Grundgebühr von 5,76 Euro (Radio oder PC) und der Fernsehgebühr von 12,22 Euro würde zugunsten von 17,98 Euro aufgegeben.“

Carta.info trifft eine Feststellung und stellt eine entscheidende Frage: „Paul Kirchhof deutet in seinem Gutachten an, wie die Rundfunkgebühr gerechter und nicht teurer werden könnte. Doch es bleiben auch sehr viele Fragen: Kann man Rundfunk in Zukunft nicht mehr “abwählen”?“

Auch die Medienpolitiker melden sich zu Wort und werden bei evangelisch.de so zusammengefasst: „Der Vorsitzende der SPD-Medienkommission, Marc Jan Eumann, sagte, das Beitragsmodell mit Wohnungs- und Betriebsstättenabgabe sei eine gute Grundlage für die weitere Diskussion zur Reform der Rundfunkgebühren. Wichtig sei, dass die neue Gebühr eine breite gesellschaftliche Akzeptanz finde und den Finanzbedarf der öffentlich-rechtlichen Anstalten decke. Auch die Grünen begrüßten das Gutachten, weil es bestätige, dass die Rundfunkgebühr dringend modernisiert gehöre. Die ungeliebte bisherige Gebühr habe auch die Akzeptanz von ARD und ZDF in Mitleidenschaft gezogen.

Die medienpolitische Sprecherin der Fraktion der Linken, Kathrin Senger-Schäfer, sagte, ihre Partei lehne das neue Modell ab. Wenn es in Zukunft nur noch eine einheitliche Abgabe gebe, werde die Gebühr de facto für „Millionen Gebührenzahler“ steigen, sagte sie.“ Für Ulrich Wilken, dem Fraktionschef der Hessischen LINKEN seinen an dem Kirchhof-Gutachten die Ausführungen bemerkenswert, „dass ein steuerähnliches Modell, bei dem entsprechend des Einkommens gezahlt würde, verfassungsrechtlich nicht möglich sei.“

Für viele CDU-regierte Länder äußert sich der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Peter Harry Carstensen und spielt gleich wieder auf Zeit: „Denkbar sei auch, dass die „alte“ Rundfunkgebühr noch zwei Jahre länger gelte, um die neue Gebührenordnung in ordentlich Bahnen zu lenken und etwa auch den ARD-Finanzausgleich neu zu berechnen. ARD und ZDF begrüßen in einem ersten Schritt die Reformvorschläge für die Gebühr; die Forderung nach Werbeverboten haben sie in den vergangenen Wochen bereits vehement zurückgewiesen.“

In der Süddeutschen Zeitung hatte Claudia Tieschky schon vorab ein Problem herausgearbeitet: „Das zentrale Problem daran ist allerdings die Begründung einer Zahlungspflicht für alle. Denn natürlich und jenseits aller ideologischen Kampflinien rund um das öffentlich-rechtliche System wäre die Haushaltsabgabe am Ende: eine Zwangsgebühr.

Die Argumentation würde wohl sinngemäß darauf hinauslaufen, dass jeder Bürger irgendwie Nutzen aus dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk ziehe, selbst wenn er ihn gar nicht konsumiert. Das ist angreifbar, und es wird Gegner auf den Plan rufen, die durch die Gerichtsinstanzen ziehen, wenn die Chance auf Erfolg besteht.“

Dies sieht auch ein Blogger bei heise.de so: „Aus einer zwangsweise erhobenen Rundfunkgebühr Sender zu bezahlen,
die nur auf Einschaltquoten schielen und im Wettkampf um diese einfach nur dasselbe machen wie die Privaten, widerspricht völlig unnötig dem Prinzip der ökonomischen Autonomie. Ergo: Rundfunkabgabe für alle, aber deutlich weniger, und davon dann
ein paar wenige, kleine aber feine Sender finanzieren mit
ausschließlich bildungsförderndem Inhalt oder niveauvoller Kultur.

2 Kommentare zu “Kirchhofs Gutachten zum Rundfunkgebührenmodell bei ARD und ZDF sowie in Blogs und Zeitungen”

  1. Kirchhofs Gutachten zum Rundfunkgebührenmodell bei ARD und ZDF sowie in Blogs und Zeitungen…

    Von Heiko Hilker | Digitale Linke | – Es stand bei beiden nicht an erster Stelle, es kam im letzten Drittel. Der ARD war das Gutachten in der Tagesschau (10.30) etwas mehr wert  als dem ZDF im heute journal (22:20). Anmerkung Mein Politikblo…