Nach den Beschlüssen von EP-Fraktion und Parteivorstand (wir berichteten) ruft auch die Bundestagsfraktion DIE LINKE zur Teilnahme an den Protesten gegen ACTA auf. Gleichzeitig fordert sie die Bundesregierung auf, die noch ausstehende Unterschrift unter den Vertrag nicht zu leisten sowie alle Begleitdokumente und Nebenvereinbarungen zu ACTA der Öffentlichkeit zur Kenntnis zu geben und im Bundestag zur Diskussion zu stellen. Im folgenden dokumentieren wir den gestern von der Fraktion angenommenen Beschluss:
Das so genannte Handelsabkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie (Anti-Counterfeiting Trade Agreement – ACTA) wurde geschaffen, um die Verfügungsmacht großer Unternehmen über immaterielle Güter und kreative Leistungen international durchzusetzen. ACTA vertritt damit weder die Interessen der kreativ und wissenschaftlich Tätigen, noch die der Nutzerinnen und Nutzer von kreativen und wissensbasierten Gütern.
Das Abkommen zementiert Rechtssysteme im Patent- und Urheberrecht, obwohl deren Eignung zum Schutz von Innovation und Kreativität weltweit kontrovers debattiert werden. Es hält die EU und nationale Gesetzgeber an, ihr Instrumentarium zum Vorgehen gegen Urheberrechts- und Markenschutzverletzungen auch im privaten, nichtgewerblichen Bereich auszubauen und zu verschärfen.
ACTA gibt den Regierungen eine neue rechtliche Handhabe und die politische Legitimation, um den Internetverkehr überwachen, Internet-Provider in Haftung zu nehmen und einzelne Nutzerinnen und Nutzer zur Rechenschaft ziehen zu können. Damit würde auch die bereits jetzt existierende Unverhältnismäßigkeit bei der Ahndung von Urheberrechtsverletzungen („Abmahnunwesen“) weiter verschärft.
Das Abkommen gewährt den unterzeichnenden Staaten weitgehende Möglichkeiten, „verdächtige Waren“ zu konfiszieren und zu zerstören. Dies betrifft auch generische Medikamente und Saatgut, die im internationalen Handel das Gebiet von ACTA-Vertragspartnern passieren. Hilfsorganisationen befürchten, dass das Abkommen den Vertragspartnern die Legitimation verleiht, die Produktion und den Vertrieb der dringend benötigten günstigen Arzneimittel für Entwicklungsländer nachhaltig zu unterbinden. Bäuerinnen und Bauern könnte noch stärker als bisher das Recht auf die Entwicklung und Nutzung eigenen Saatgutes verwehrt werden.
Obwohl das Abkommen in das alltägliche Leben vieler Menschen eingreifen kann, wurde es weitgehend hinter verschlossenen Türen und ohne Einwirkungsmöglichkeit der Parlamente und zuständiger multilateraler Organisationen wie der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) ausgehandelt. Bis heute ist lediglich der wenig aussagekräftige Vertragstext zugänglich – und das nur nach massivem Druck durch die kritische Öffentlichkeit. Weitere Begleitdokumente und Protokolle, die ebenfalls handlungsleitend für die Vertragspartner sein könnten, bleiben unter Verschluss.
DIE LINKE fordert die Bundesregierung auf, ACTA in der vorliegenden Form nicht zu unterzeichnen. Sie fordert die Bundesregierung weiterhin auf, alle Begleitdokumente und Nebenvereinbarungen von ACTA der Öffentlichkeit zur Kenntnis zu geben und im Bundestag zur Diskussion zu stellen. Maßnahmen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie sollen nur im Rahmen der entsprechenden unilateralen Organisationen wie der WTO und der WIPO diskutiert und dürfen erst nach einer transparenten Debatte der angestrebten Instrumente und Maßnahmen sowie deren Auswirkungen auf kreative und wissensbasierte Güter, Weltgesundheit und Ernährungssouveränität beschlossen werden.
DIE LINKE ruft zur Beteiligung am Aktionstag gegen ACTA am 11. Februar 2012 auf. Wir setzen auf den derzeit wachsenden internationalen Widerstand, etwa in Polen und Österreich, gegen das Abkommen.
[…] Einrichtung bei gleichzeitig hoher Effektivität. Besonders wichtig gerade für ihren Einsatz in Entwicklungsländern ist dabei, dass die „New Solar Pump“ von Herrn Stuck junior wartungsfrei ist und mit ihr völlig […]