DIGITALE LINKE
— Politik in der digitalen Welt! —
 

Reise in die Vergangenheit – ein Besuch auf dem DACH-Urheberrechtsforum

Am vergangenen Dienstag und Mittwoch trafen sich Teile der Kreativwirtschaft in der Kalkscheune in Berlin. Dabei wurde in einem geschlossenen Teil mit Judikative und Exekutive über die Möglichkeiten von Ermittlungen im Bereich von Urheberrechtsverletzungen gesprochen – und in einem offenen Teil mit Vertretern aus Kulturwirtschaft und Politik über gesetzliche Rahmenbedingungen, vor allem im europäischen Kontext. Der Autor dieses Textes ist Mitarbeiter des Bundestagsabgeordneten Herbert Behrens und nahm am Mittwoch als Gast an der Veranstaltung teil. [Red.]

Die Kreativwirtschaft wünscht sich Netzsperren. Dieser Eindruck entsteht, wenn man das DACH-Urheberrechtsforum der Urheberrechtsorganisationen GVU ( Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V.), SAFE (Schweizerische Vereinigung zur Bekämpfung der Piraterie), VAP (Verein für Anti-Piraterie der Film- und Videobranche) und ZEUS (Zentrum für Urheberrechtsschutz gGmbH) am Mittwoch besuchte. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, dass Netzsperren in Europa zumindest nicht verbietet. Wenn auch nicht unbedingt gewollt, zogen sich das Urteil und die entsprechende Richtlinie wie ein roter Faden durch die Veranstaltung.

Dabei schrieb der vierte Senat des Europäischen Gerichtshofs mit der Entscheidung in der Rechtssache C-314/12 keine Weltgeschichte. Allenfalls eine Randnotiz kann man das Urteil nennen. Denn der Europäische Gerichtshof musste sich lediglich mit der Frage auseinandersetzen, ob Internetsperren, die in Österreich gesetzlich verankert sind, gegen europäisches Recht verstoßen oder nicht. Mit Blick auf die Urheberrechts-Richtlinie der EU (2001/29/EG) bejahte der EuGH diese Frage. Als Folge des Urteils wurde der Österreichische Internetanbieter UPC Telekabel vom obersten Gerichtshof Österreichs verpflichtet die Internetseite kino.to und ähnliche bekannte Internetseiten zu sperren. So, wie es auch im österreichischem Gesetz steht.

Die Krux an der Geschichte ist, dass dieses Urteil unmittelbar keine Auswirkungen auf deutsches Recht hat. Denn der EuGH erlaubt zwar, dass EU-Staaten eigene Gesetze einführen, mit denen in engen Grenzen Netzsperren wegen Urheberrechtsverstößen verhängt werden können, es verlangt aber nicht, dass nun in jedem EU-Staat Internetseiten gesperrt werden.

Großbritannien, Dänemark, Finnland, Italien, Norwegen, Schweden und Österreich müssen ihre nationalen Gesetze also nicht umschreiben und können weiterhin Internetseiten sperren. Zumindest wenn es sich bei den gesperrten Internetseiten um Seiten wie kino.to handelt, die Urheberrechtsverstöße zumindest begünstigen. Denn das ist nun auch höchstrichterlich erlaubt. Um Netzsperren wegen Kinderpornographie, Glücksspiel, Nazi-Seiten und Anleitungen zur Umgehung von Netzsperren, geht es übrigens in diesem EuGH Urteil nicht.

Für Deutschland bedeutet das aber auch, dass alles beim alten bleibt oder zumindest bleiben kann. Denn bis auf zwei Nazi-Seiten aus den USA, die auf Bitten des LKA Nordrhein-Westfalens zumindest in NRW gesperrt werden müssen, wird in Deutschland nicht gesperrt. Dass dem so ist, weiß eigentlich auch die Kreativwirtschaft. Denn wenn Deutschland durch die EU-Richtlinie 2001/29/EG seit 13 Jahren verpflichtet wäre Internetseiten zu sperren, hätten zumindest einige Rechteinhaber schon Himmel und Hölle in Bewegung gesetzt, damit auch Deutschland sperrt.

Trotzdem scheint es, als wäre durch das Urteil die Zeit zurückgedreht worden. Internetsperren in Deutschland waren auf dieser Veranstaltung ein mehrheitlich anerkanntes Mittel, um Urheberrechtsverletzungen entgegen zu treten. Nichts von der Debatte um „Löschen statt Sperren“ hinterließ Spuren. Dabei wurde schon vor fünf Jahren ausgiebig über Netzsperren diskutiert. Und zwar um Internetseiten zu sperren, über die kinderpornographisches Material verbreitet wird. Ein Zweck der zu Recht nicht alle Mittel rechtfertigt, aber auf jeden Fall gewichtiger ist, als die Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen.

Letzten Mittwoch wurden die altbekannten Argumente wieder herausgeholt und versucht, den politischen Konsens der letzten Legislatur aufzulösen. „Es würde nur um etwa 30 Internetseiten gehen“, hieß es auf der Veranstaltung. Und: „Mit dem Auskunftsanspruch von 2008 und nun der Beschränkung von Abmahnungen würden die Nutzer aus der Verantwortung entlassen“. Sowie: „Urheberrechte und auch Urheberpersönlichkeitsrechte sind verfassungsmäßig verbrieft und müssen geschützt werden“. Selbst über Warnhinweismodelle und Three-Strikes-Out wurde wieder diskutiert.

Dabei bleibt eine Zensur eine Zensur, egal ob es um 30 oder Hunderte von Internetseiten geht. Die Technik auf dem das Internet aufgebaut ist, macht eine wirkliche Sperrung gar nicht möglich. Und Urheberrechte müssen nicht um jeden Preis verteidigt werden. Und letztendlich muss man begreifen, dass eben nicht alles reguliert werden kann.

Auch die monokausale Wahrnehmung vieler Teilnehmer war spürbar: Auf Urheberrechtsverletzungen sind Einnahmeverlust, Kinosterben, Musiklabelsterben, Schwierigkeiten des deutschen Films und noch viel mehr Probleme der Kreativwirtschaft zurück zu führen. Andere Aspekte wie stagnierende und sinkende Reallöhne, Hartz IV, Wohlstandsverlust, Niedriglöhne, Armutsrenten und der Entstehung eines Prekariats werden nicht in die Betrachtung miteinbezogen. Ein Hartz IV-Empfänger hat aber etwa nur 10 Euro am Tag zum Leben. Auf einen Kinobesuch für 13 Euro oder eine CD wird er deshalb verzichten müssen. Das aber war 1997, zu Hochzeiten der deutschen Musikindustrie, noch anders.

Und auch die Unterhaltungselektronik hat sich entwickelt. Heimkinosysteme sind erschwinglich geworden und in viele Haushalte eingezogen. Der Unterschied zwischen einem Filmabend im Wohnzimmer mit Blu-Ray, THX-Sound, Popcornmaschine und riesigem HD-Fernseher zu einem Kinobesuch ist eben nicht mehr so groß. Vor einigen Jahren war der Film auf dem kleinen Röhrenfernseher mit Stereo-Ton dagegen noch sehr stark anders als der Kinobesuch. Und auch die Bedeutung des Radios und des Musikfernsehens hat sich gewandelt.

Das heißt aber nicht, dass der Kreativwirtschaft politisch der Todesstoß versetzt werden soll. Und auch nicht, dass einem Dinosaurier beim Sterben zugesehen werden muss. Aber statt die Diskussionsfortschritte der letzten Jahren bei Seite zu fegen, muss den Herausforderungen konstruktiv begegnet werden. Über einen „großen Wurf“ im Urheberrecht der die wirklichen Urheber, die Kreativ- und die Internetwirtschaft und auch die Nutzer wieder gleichstellt, wollte allerdings niemand reden. Zu groß sei die Angst, das könnte bei der aktuellen gesellschaftlichen Lage nur schlecht für die Kreativwirtschaft ausgehen …

Philipp Zimmermann

Ein Kommentar zu “Reise in die Vergangenheit – ein Besuch auf dem DACH-Urheberrechtsforum”

  1. […] Beitrag erschien zuerst auf Digitale Linke und steht unter Creative Commons Namensnennung-Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland (CC BY-ND 3.0 […]