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Verwertungsgesellschaften ignorieren EuGH-Urteil

Dass die deutschen Verwertungsgesellschaften dringend reformbedürftig sind, ist kein Geheimnis. Auch die staatliche Aufsicht beim Deutschen Patent- und Markenamt steht seit Langem in der Kritik. Dass insbesondere bei der GEMA und der VG WORT einiges im Argen liegt, haben in der letzten Zeit nicht nur die Tarifreform-Proteste gezeigt, sondern auch eine Klage, die der Urheberrechtler Martin Vogel angestrengt hat. Vogel, selbst Richter beim Europäischen Patentamt, fordert, dass die Verwertungsgesellschaften Urheberrechtstantiemen nur an Urheber, nicht auch an Verlage ausschütten. Am 24. Mai 2012 hat das Landgericht München I ihm Recht gegeben – ganz im Einklang mit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom Februar.
Sowohl bei der GEMA als auch bei der VG WORT werden allerdings grundsätzlich auch Verleger an den Ausschüttungen beteiligt: Zwischen 30 und 50% liegt der Anteil, den diese jedes Jahr einstreichen. Begründet wird dies mit der Notwendigkeit von Pauschalisierungen zum Zwecke der vereinfachten Verwaltung. Und mit vertraglichen Rechteabtretungen. Im Lichte des Luksan-Urteils dürfte beides nicht mehr haltbar sein.

Doch wer glaubte, die Verwertungsgesellschaften würden Konsequenzen ziehen, hat sich getäuscht. Statt ihre Verteilungspraxis unionsrechtskonform zu gestalten, entschieden GEMA und VG WORT im Sommer, genauso weiterzumachen wie bisher, nur unter Vorbehalt. Das heißt, sie schütten weiter zu Lasten der Urheber falsch aus, fordern aber unter Umständen später Geld zurück.

Letzteres ist nicht mehr als ein Placebo. Darauf deutet eine Stellungnahme von Christian Sprang hin, dem Justitiar des Börsenvereins, die das Branchenmagazin Börsenblatt veröffentlicht hat. Auf die Frage, ob Verlage nun in Höhe der ausgeschütteten Beträge Rückstellungen in ihren Bilanzen bilden müssten, antwortet Sprang: „Nein. Es handelt sich nicht um einen sogenannten harten Rückforderungsvorbehalt, sondern um eine Information über eine etwaige spätere Rückforderung.“ In der Tat: Seriös wäre es gewesen, hätten die Verwertungsgesellschaften die strittigen Beträge zurückgestellt. Oder zumindest den Urhebern versichert, so lange auf die Einrede der Verjährung zu verzichten, bis ein rechtskräftiges Urteil vorliegt. Denn nach drei Jahren verjähren die Ansprüche, die Urheber derzeit noch geltend machen könnten. So lange wird es mit Sicherheit dauern, bis Martin Vogel sich zum Bundesgerichtshof durchgeklagt hat.

Die Linksfraktion am Deutschen Bundestag hat aus Anlass dieser Auseinandersetzung eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt, auf die nun eine Antwort vorliegt. Im Kern geht es darum, inwieweit die Ausschüttungspraxis der Verwertungsgesellschaften vor dem Hintergrund der beiden erwähnten Urteile als rechtskonform zu bewerten ist. Und was zu tun ist, damit die Urheber dabei kein Geld verlieren.

Die Antwort ist halbwegs enttäuschend. Zu dem Münchner Landgerichtsurteil möchte die Aufsichtsbehörde anscheinend überhaupt nicht Stellung nehmen. Ihrer Ansicht nach sollen die Verwertungsgesellschaften selbst entscheiden, wie sie damit umgehen möchten, und hinterher prüft die Behörde diese Entscheidungen auf ihre Vereinbarkeit mit dem Urheberwahrnehmungsrecht. Schade, denn auch die Verwertungsgesellschaften hätten es gut gefunden, die Meinung der Aufsichtsbehörde vorher zu kennen.

Zum Luksan-Urteil des Europäischen Gerichtshofs möchte man sich schon gar nicht äußern. Man prüfe derzeit dessen mögliche Auswirkungen, heißt es lapidar. Einstweilen nimmt die Aufsichtsbehörde also billigend in Kauf, dass den Urhebern Jahr für Jahr bares Geld entgeht, das ihnen rechtlich zustünde. Zu einer besseren Akzeptanz des Urheberrechts trägt das sicher nicht bei.

5 Kommentare zu “Verwertungsgesellschaften ignorieren EuGH-Urteil”

  1. […] von Digitale Linke Dass die deutschen Verwertungsgesellschaften dringend reformbedürftig sind, ist kein […]

  2. […] gibt es immer wieder Auseinandersetzungen um die Ausschüttung der Einnahmen, um die Höhe der Verwaltungstrukturen und so weiter und so […]

  3. Die GEMA ist zu sehen wie eine Gewerkschaft, wo die Komponisten und Texter(Arbeitnehmer) vertreten werden. Gleichzeitig werden auch die Interessen der organisierten Verlage in der GEMA vertreten. So entstehen Ungerechtigkeiten wie im Mittelalter…die Reichen werden immer reicher und die Armen immer ärmer..und die öffentlich Rechtlichen Radiosender machen da kräftig mit.
    GEMA und GVL Geld bekommen haubtsächlich die in den großen Medien gesendet werden. Wer dort viel gesendet wird kann es schaffen als Verlag, Komponist und Texter ordentliches GEMA Mitglied zu werden. Nur Reiche(Viele Einnahmen) dürfen bei der GEMA ordentliches Mitglied werden und dürfen bei den GEMA Gesetze mitbestimmen….das ist Deutschland….viele Politiker sitzen die Sache lieber aus anstatt die großen Machthaber anzugreifen. Ich ziehe meinen Hut vor Martin Vogel und danke „Die Linke“ und der Piratenpartei für ihren Mut…
    Es dankt dafür mit
    Glück auf

    Detlef Lauster

  4. Verlage: (Arbeitsgeber)

  5. Seit 2008 beschwere ich mich über die GEMA und GVL beim DPMA..2008 habe ich mich auch gegen das Pro verfahren eingesetzt…alle meine Beschwerden würden vom DPMA abgewiesen.
    Meine Meinung: Das DPMA ist völlig ungeeignet für eine Überwachung der GEMA und GVL. Das DPMA geht lieber den einfachen Weg sich nicht mit diesen Monopolen anzulegen zum Nachteil unserer Kultur und Vielfalt und der Musikschaffenden die sich nicht zu trauen sich gegen diese Monopole an zu legen.
    So werden Regionen und Statte wie z.B. Köln wo diese Machthaber sitzen , extrem gefördert und andere ignoriert.
    Ich bin jetzt der böse Lauster, der WDR wird nie mehr was von mir senden. Das heist keine großen GEMA und GVL einnahmen. Die GEMA überprüft jetzt besonders intensiv wo ich meine Auftritte habe(Info über Facebook,HP) und überprüft die Veranstalter die mich gebucht haben ob sie auch an die GEMA gezahlt haben.Für die Veranstalter bin ich jetzt ein GEMA anscheißer.

    http://www.youtube.com/watch?v=aSQdEL-rcqo

    Mein Name ist Detlef Lauster und ich stehe hier zu meinen Aussagen.
    Ich würde mich freuen wenn ich die Möglichkeit bekämme Aug in Aug zusammen mit diesen Monopolen eine Diskusion führen zu dürfen.
    Glück auf