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Zugangserschwerungsgesetz soll in Kraft treten

Nach einem Bericht von Spiegel Online hat sich die Koalition darauf geeinigt, wie in Sachen Zensursula weiterzuverfahren ist. Demnach ist eine Gesetzesinitiative zur Löschung kinderpornografischer Inhalte im Internet auf Basis der Anwendungserfahrungen des Zugangserschwerungsgesetz geplant. Das gehe aus dem Spiegel Online vorliegenden Antwortschreiben der Bundesregierung an Bundespräsident Horst Köhler hervor.

Die entscheidende Passage des Berichts lautet:

Man werde sich bis dahin „auf der Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes ausschließlich und intensiv für die Löschung derartiger Seiten einsetzen, Zugangssperren aber nicht vornehmen“, heißt es in der Stellungnahme des Bundeskanzleramts, die auf eine gemeinsam abgestimmte Position von Bundesinnenminister Thomas de Maiziere (CDU) und Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zurückgeht. „Die damit gemachten Erfahrungen werden in die Gesetzesinitiative einfließen.“

Geplant ist demnach, das Zugangserschwerungsgesetz in Kraft zu setzen, die Verpflichtung daraus, technische Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugang zu erschweren, jedoch nicht anzuwenden. Letzteres aber ist das entscheidende Element des noch nicht ausgefertigten Gesetzes. Dazu sei an die Formulierungen im Allgemeinen Teil des vom Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD beschlossenen Zugangserschwerungsgesetzes erinnert:

A. Problem und Ziel

Trotz nationaler und internationaler Anstrengungen zur Täterermittlung und Schließung von Webseiten bleiben Angebote mit kinderpornographischen Inhalten im Internet abrufbar und nehmen beständig zu. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, den Zugang auf diese Inhalte zu erschweren.

B. Lösung

Einführung einer gesetzlichen Verpflichtung von Diensteanbietern, die den Zugang zu Kommunikationsnetzen vermitteln (Zugangsvermittler), technische Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugang zu kinderpornographischen Internetangeboten zu erschweren.

C. Alternativen

Keine

In der Konsequenz bedeutete der Regierungsbeschluss, Rechtsbeugung zu begehen. Denn das Kernelement des Gesetzes würde nicht angewendet. Erforderlich ist stattdessen eine verfahrensrechtliche Klarstellung auf Basis eines Aufhebungsgesetzes. DIE LINKE hat dazu einen Gesetzentwurf (wir berichteten) vorgelegt.

2 Kommentare zu “Zugangserschwerungsgesetz soll in Kraft treten”

  1. Christian Lehberger sagt:

    Denkbar wäre auch, dass man mit dem Versprechen der Nichtanwendung Köhler zum Unterzeichnen bewegen möchte, um dann einige Zeit später – wahrscheinlich mit Verweis darauf, dass sich doch nicht alles löschen ließe – die Nichtanwendung aufgeben und die Internetsperren doch umsetzten zu können.

  2. […] Medienordnung schaffen Positionspapier des Parteivorstandes « Zugangserschwerungsgesetz soll in Kraft treten […]