DIGITALE LINKE
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Deutsche Digitale Bibliothek und DRM

Dass die zu errichtende Deutsche Digitale Bibliothek (DDB) möglicherweise an klammen Länderhaushalten scheitert, haben wir bereits berichtet. Die Zusammenfassung der Anforderungsanalyse (pdf), erstellt durch das federführende Institut für Intelligente Analyse- und Informationssysteme (IAIS) der Fraunhofer Gesellschaft, zeigt nun deutlicher, wohin die Reise mit dem Konkurrenzprojekt zur GoogleBookSearch gehen soll. Diese wurde letzte Woche auf einer Expertentagung diskutiert. 

Besonders im Umgang mit den urheberrechtlichen Fallstricken des Projekts sind interessante Konstruktionen geplant. Wie von uns bereits vermutet, soll das rechtlich und ökonomisch fragwürdige Entschädigungsmodell der VG Wort Anwendung für die große Mehrheit der als verwaist geltenden Werke finden. Sollte eine „sorgfältige Suche“ nach dem Rechtsinhaber erfolglos bleiben, gelte das Werk als verwaist. In diesem Falle könne von der Bibliothek gegen eine Schutzgebühr an die VG Wort eine Nutzungslizenz erworben werden. Falls sich ein Rechtsinhaber meldet, wird diese Gebühr an ihn ausgezahlt. Falls nicht, wird sie der Ausschüttung der VG Wort zugeführt. Aktuell werde in der Regierung geprüft, ob Regelungsbedarf zum Umgang mit verwaisten Werken bestehe.

Das vorstehende Verfahren soll – sofern es nicht bei der Novellierung des Urheberrechts […] verworfen wird – im Rahmen des Rechte-Managements  generell (z.B. auch bei der VG Bild) zur Anwendung kommen.

Im Rahmen einer Novellierung des Urheberrechtes („dritter Korb“) solle „dieses Verfahren (oder eine andere adäquate Lösung) rechtlich abgedeckt werden.“ Es solle, so der Text, eine zweifelsfreie Rechtsgrundlage auch für die kommerzielle Nutzung der Daten der DDB geschaffen werden – beispielsweise durch ein spezielles Leistungsschutzrecht. Keinesfalls solle erlaubt werden, dass aus dem eContent „ohne Gegenleistung kommerzieller Nutzen gezogen wird.“

Für urheberrechtlich geschützte Werke sollen die Bibliotheken in der Verantwortung stehen, Lizenzgebühren aufzubringen und die Einwilligung der Rechteinhaber zur digitalen Verwertung der Werke zu dokumentieren. Jedem digitalen Objekt soll ein „Rechte-Metadatensatz“ beigefügt werden, aus dem die rechtlichen Verwertungsbedingungen eindeutig hervorgehen.

Die nichtkommerzielle Nutzung der DDB soll grundsätzlich kostenfrei sein, urheberrechtlich geschützte Werke im Rahmen von Lizenzerwerb durch die Bibliotheken ebenfalls kostenfrei für den Endnutzer angeboten werden. Interessant sind die offensiv angepriesenen Möglichkeiten zur Beteiligung von „Sponsoren, Mäzenen und privaten Spendern“ an dem Projekt. Die Erschließung des kulturellen Erbes solle „zu einem öffentlichen Anliegen gemacht werden.“ Ein solches „Jahrhundertwerk“ erfordere gemeinsame Anstrengungen von Staat, Bürgern und Unternehmen.

Als Vorbild für eine entsprechendes Engagement kann der Wiederaufbau der Frauenkirche in Dresden dienen.

Von regionalen, nationalen und europäischen Identitäten ist die Rede. Das globale Verständnis des Netzes fehlt.  Interessenkonflikte mit privaten, womöglich amerikanischen Partnern, wie sie Frankreichs Regierung beim Einstieg von Google in die Digitalisierungsoffensive ausfechten muss, sollen der DDB erspart bleiben.

Soweit Private die Digitalisierung finanzieren, ist jedoch (neben der Wahrung von Urheberrechten) entscheidend, dass diesen kommerzielle Nutzungsrechte an dem (teilweise über Jahrhunderte/Jahrtausende gewachsenen) kulturellen Erbe auch in digitaler Form ausnahmslos nur für eine bestimmten Zweck und eine befristeten Zeitraum (nicht für „alle Ewigkeit“) eingeräumt werden.

 Die öffentliche Hand werde auch bei einem großvolumigen Einstieg privater Partner ihr finanzielles Engagement nicht zurückfahren. Das stimmt kaum tröstlich, sind die Beiträge doch auch bisher schon niedrig. Es werden wohl weniger private Finanzierungsanteile als vielmehr krisen- und politikbedingte Steuermindereinnahmen die Länder zum Sparen in Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen zwingen. DIE LINKE hat für den Haushalt 2010 ein Sonderprogramm zur Digitalisierung des Kulturerbes im Umfang von 30 Millionen Euro beantragt. Der Antrag wurde mit den Stimmen der Regierungsfraktionen im Ausschuss für Kultur und Medien abgelehnt. SPD und Grüne enthielten sich der Stimme.

2 Kommentare zu “Deutsche Digitale Bibliothek und DRM”

  1. […] DIE LINKE im Bundestag hatte immer wieder ein Förderprogramm zur Digitalisierung gefordert (wir berichteten) – so auch zum Haushaltsentwurf 2011.Wie die Regionalzeitung MAZ aus Potsdam berichtet, haben […]

  2. […] im Rahmen der Europeana und der Deutschen Digitalen Bibliothek (DDB) hatten wir bereits hier […]