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ACTA: Verhandlungstext soll veröffentlicht werden

Die Teilnehmer der 8. Verhandlungsrunde zum zum Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) in Neuseeland haben sich darauf geeinigt, den Verhandlungstext nächste Woche zu veröffentlichen. Das geht aus einer über EU-Generaldirektion Handel distribuierten Gemeinsamen Erklärung hervor sowie aus Hintergrundberichten auf dem Blog von Michael Geist und auf Heise Online. Vorgesehener Veröffentlichungstermin ist Mittwoch, der 21. April.

Die Verhandlungsstaaten erklärten, dass effektive Reaktionen („importance of responding effectively“) auf die Herausforderungen durch Internetpiraterie erforderlich seien. Jedoch werde ACTA keine Maßnahmen wie Graduated Response oder Three Strikes vorschreiben. Der Gemeinsamen Erklärung zufolge wird die Veröffentlichung des Verhandlungsentwurfs keine Auswirkungen darauf haben, dass die Verhandlungen weiterhin unter Ausschluß der Öffentlichkeit geführt werden. Letzteres ist der Erklärung allerdings nicht unmittelbar, sondern nur mittelbar zu entnehmen. Es heißt dort, dass die Teilnehmer bekräftigten, ihre Verhandlungspositionen auch künftig nicht öffentlich zu machen. Diee nächste Verhandlungsrunde soll der Erklärung zufolge im Juni in der Schweiz stattfinden.

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