DIGITALE LINKE
— Politik in der digitalen Welt! —
 

Aufruf zur Verfassungsbeschwerde gegen ELENA veröffentlicht

FoeBuD e.V, der Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs, hat heute einen Aufruf zur Verfassungsbeschwerde gegen den Elektronischen Entgelt-Nachweis (ELENA) Online gestellt. Auf der Website kann kostenfrei eine Vollmacht heruntergeladen werden, mit der sich jedermann der Beschwerde gegen ELENA anschließen kann. Einzige Voraussetzung ist, dass dieses nach eigenhändiger Unterschrift per Post versandt wird.

Da für Verfassungsbeschwerden eine Frist von einem Jahr gilt und das Gesetz zu ELENA bereits am 1. April 2009 in Kraft trat, drängt die Zeit allerdings. Geplant ist, dass die beauftragten Rechtsanwälte die Verfassungsbeschwerde am 31. März in Karlsruhe direkt bei Gericht einreichen. Letzter Versendetermin für Mitzeichner ist daher bereits der 25. März 2010.

Mittels ELENA übertragen Arbeitgeber Informationen über ihre Beschäftigten in eine zentrale Datenbank. Darunter Angaben zu Bruttoentgelt und Steuerklasse; Renten-, Sozialversicherungs-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherungabzügen; Name, Anschrift, Geburtsort, und -datum; Arbeitgeber und Betrieb; Anzahl, Beginn und Ende sowie „Arten“ von Fehlzeiten; Grund von Arbeitszeitänderungen; Entlassungen und Kündigungen; erfolgten Abmahnungen im Vorfeld von Kündigungen u.v.m.

Eine Teilnahme an der Verfassungsbeschwerde ist ausdrücklich zu begrüßen.

Keine Kommentare mölich.