Seit dem 1. Januar 2010 werden im Rahmen des Gesetzes über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA Verfahrensgesetz) von den Arbeitgebern regelmäßig Arbeitnehmerdaten an die Zentrale Speicherstelle (ZSS) in Würzburg übermittelt. Gespeichert werden Fehlzeiten, Stundenlöhne, Urlaubstage u.v.m., so dass bereits jetzt von einer „Mega-Vorratsdatenspeicherung ohne Beispiel“ (Spiegel Online) die Rede ist. Nun weist law blog auf eine weitere Eigentümlichkeit hin: Nach den Vorstellungen der Deutschen Rentenversicherung Bund – dem Betreiber der ZSS – besteht für Bürgerinnen und Bürger bis 2012 kein Auskunftsanspruch. > Weiterlesen