Das zur – ähem, nun ja – Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes zuständige Parlamentarische Kontrollgremium (PKrG) hat einen Bericht (Drs. 17/8638) herausgegeben. Darin geht es um Auskunftsverlangen bei Telekommunikationsunternehmen und den Einsatz des IMSI-Catchers zur Ermittlung des Standortes von Mobilfunkgeräten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), den Bundesnachrichtendienst (BND) und den Militärischen Abschirmdienst (MAD).
Häufigste Anordnungsgründe waren – so heißt es in dem Bericht – „tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere das friedliche Zusammenleben der Völker, gerichtet sind […] gefolgt von tatsächlichen Anhaltspunkten für sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht […].“
Gerne jedoch hätte man etwas darüber gelesen, warum BND und MAD in ihren Abschnorchel-Aktivitäten gar so passiv und zurückhaltend erscheinen. Benötigen sie diese Auskünfte wirklich nicht? Fehlanzeige – der Bericht schweigt dazu. Daher zunächst weiter zum BfV.
Für die Jahre 2002 bis 2010 stellen sich die IMSI-Catcher-Einsätze durch das BfV nach den Berichtsangaben wie folgt dar:
Die meisten der von einem IMSI-Einsatz betroffenen Personen waren, so heißt es, zugleich Hauptbetroffene von G-10-Maßnahmen – sprich: von Abhörmaßnahmen nach dem G-10-Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses.
Interessante Aspekte scheinen auch den Angaben aus einer Tabelle zum Auskunftsverlangen bei Telekommunikations- und Teledienstleistern im selben Zeitraum zu entnehmen:
Hier fällt auf, dass BND und MAD solche Ausunftsersuchen so gut wie gar nicht stellen. Warum das so ist, teilt der Bericht allerdings nicht mit. Das lässt Platz für Spekulationen: Entweder diese Dienste benötigen 1) für ihre Arbeit keine Auskunftsverlangen (unwahrscheinlich), übermitteln 2) solche Auskunftsverlangen dem PKrG nicht vollständig (nicht überprüfbar) oder aber sie benötigen 3) Auskunftsverlangen erst gar nicht, weil sie nachrichtendienstliche Mittel bei den Telekommunikationsanbietern selbst einsetzen (ebenso nicht überprüfbar).
Kontrolle jedenfalls sieht anders aus.
[…] Medienordnung schaffen Positionspapier des Parteivorstandes « Die Dienste und die Ortungswanzen […]
Es gibt noch eine plausiblere Erklärung für die geringen Zahlen von BND und MAD: Diese Dienste bemühen einfach das BfV um für ihre Zwecke Auskünfte einzuholen.
google nach:
Polizeistaaten Deutschland Platz 10
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