DIGITALE LINKE
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Die Stellungnahmen der Warnhinweis-Befürworter im Wirtschaftsdialog

Control Panel

Bild: Control Panel von Phönix – www.augensound.de (CC BY-NC-ND 2.0)

Am 15. März 2012 soll die vom Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegebene Warnhinweisstudie im „Wirtschaftsdialog zur Bekämpfung der Internetpiraterie“ behandelt werden – ein Gremium, das bereits unter Bundeswirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (siehe hier) eingerichtet wurde und trotz aller Proteste gegen Überwachungs- und Kontrollbestrebungen im Netz unbeirrt fortexistiert.

Aus Anlass der Zusammenkunft am Donnerstag und ohne Anspruch auf Vollständigkeit dokumentieren wir im folgenden ausgewählte Stellungnahmen einiger auf Seite der Rechteinhaber teilnehmenden Verbände oder ihrer entsprechenden Vertreter. Eine vollständige Liste der Teilnehmer wird nachgereicht.

Gastkommentar in einer Publikation der Deutschen Filmkomponistenunion, Fachgruppe im Deutschen Komponistenverband e.V. – 06.02.2012

Es müssten eindeutige Warnhinweise für User Generated Content erfolgen, die bei Erkennen von möglichen Rechtsverletzungen den User sehr deutlich warnt, dass er unter Umständen eine Rechtsverletzung begeht und haftbar gemacht werden kann – und dies nicht versteckt im Kleingedruckten der AGBs.
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Holger Enßlin, Vorstandsmitglied Sky Deutschland – 21.02.2011

Nach ersten Erfolgen bei der Pirateriebekämpfung kann aufgrund des Wachstums des Internetverkehrs keine Entwarnung gegeben werden. Die Einführung eines Warnhinweismodells könnte helfen, das Bewusstsein für die Notwendigkeit des Schutzes Geistigen Eigentums zu stärken. Weitere Instrumente wie die gemeinsame Unterbindung des Zugriffs auf illegales Livestreaming würden die Internetpiraterie weiter begrenzen.
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Stellungnahme des Verbands unabhängiger Musikunternehmen e.V. (VUT) – 10.01.2011

Der VUT befürwortet ein Modell anlassbezogener persönlicher Warnhinweise als erste Maßnahme bei Feststellung von Rechtsverstößen in P2P Netzwerken. […] Filesharer sollten möglichst unmittelbar einen Warnhinweis von ihrem Provider erhalten, der sie bezüglich der rechtlichen Situation aufklärt, auf legale Alternativen hinweist und vor allem Sanktionen für den Wiederholungsfall ankündigt.
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Hintergrundpapier und Forderungen des Verbands Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT) – 28.01.2010

Parallel sollte eine erleichterte Durchsetzung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen durch Schaffung eines angemessenen Auskunftsanspruchs gegen Internet Service Provider als Zugangsvermittler (Access Provider) ermöglicht und ein Verwarn- und Sanktionssystems bei Rechtsverstößen etabliert werden.
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Harald Heker, Geschäftsführer GEMA – 29.01.2012

„Unsere französischen Kollegen sagen, die Warnmeldungen haben etwas bewirkt“, erklärte Heker und bezog sich dabei auf Stellungnahmen der Verwertungsgesellschaf Sacem.
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Stellungnahme des Markenverbandes (EU-Konsultation über IPR-Enforcement) – 30.03.3011

Denn weder die Rechteinhaber noch die Zollbehörden haben ansatzweise vergleichbare technische Möglichkeiten zur Ermittlung von rechtsverletzenden Angeboten und darüber hinaus auch den direkten Zugriff auf diese. […] Verantwortung muss daher auch auf die digitale Wertschöpfungskette übertragen werden, die mit der Bereitstellung von Verkaufsplattformen sowohl einen kausalen Beitrag für den Verkauf leistet, als auch an diesen Verkäufen verdient.
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Matthias Leonardy, Geschäftsführer Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) – 22.11.2011

Dazu erneuert Leonardy seine Forderung, ein ebenfalls technologieunabhängiges Warnhinweismodell einzuführen. Dass ein solches Verfahren effektiv wäre, legen Ergebnisse der Studie zur digitalen Content-Nutzung 2011 nahe. Danach glauben 57 Prozent der Gesamtbevölkerung, dass Nutzer illegaler Angebote nach Erhalt eines Warnhinweises solche Angebote nicht mehr nutzen würden. Unter denjenigen, die am illegalen Filesharing teilnehmen, sind es sogar 81 Prozent.
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Dieter Gorny, Vorstandsvorsitzender Bundesverband Musikindustrie e.V. (BVMI) – 24.03.2010

Die Bundesregierung müsse bald Schritte zum Schutz des Urheberrechts unternehmen. Sonst werde es der Buchbranche, den Zeitungs- und Zeitschriftenverlagen sowie den Filmproduzenten so ergehen wie der Musikindustrie.
Es müsse dabei nicht soweit kommen wie in Frankreich, wo Verstöße mit Abschaltung des Internetzugangs bestraft werden. Bisher setzte sich die Branche in Deutschland mit Abmahnungen zur Wehr. Die Musikindustrie würde darauf gerne verzichten und stattdessen zunächst Warnhinweise versenden. „Warnhinweise machen aber nur Sinn, wenn sie mit einer Sanktion verbunden sind“, sagte Gorny.
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Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer Börsenverein des Deutschen Buchhandels – 10.10.2011

Zur Abschreckung von Internetpiraten verlangt die deutsche Buchbranche Warnhinweise im Netz. „Bei jedem illegalen Download von sogenannten Filesharing-Plattformen werden dann die Nutzer darauf hingewiesen, dass sie was Illegales tun“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, Alexander Skipis, der Deutschen Presse-Agentur vor dem Beginn der Frankfurter Buchmesse.
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Forderung der Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen (Produzentenallianz) an die Bundesregierung – 23.09.2009

Filmwerke in der digitalen Welt müssen wirksam geschützt und die Rechte ihrer Urheber durchgesetzt werden. Dazu wäre z. B. ein Graduated-Response-Modell ein geeignetes Mittel, nicht aber eine Kultur-Flatrate.
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Fred Breinersdorfer, Verband Deutscher Drehbuchautoren e.V. (VDD) – 25.11.2011

Deutschland ist am schlampigsten, wenn es darum geht, Piraterie zu bekämpfen. Ich fordere neben den strafrechtlichen Sanktionen eine Reihe von Methoden, die in anderen Ländern mit statistisch nachweisbarem Erfolg eingesetzt werden: Warnhinweise, Sperrung von Internetzugängen und Seiten, Verschärfung der Providerhaftung.
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Stellungnahme der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V. (SPIO) – 04.03.2008

Netzwerkbasierende Filtermaßnahmen sind in der Lage, abgestufte Reaktionen bei erkannten Inhalten anzuwenden, so dass beispielsweise urheberrechtsverletzende Inhalte geblockt werden, auf legale Inhalte umgeleitet wird oder aber ein Warnhinweis angezeigt wird.
Insbesondere Filtermaßnahmen, die auf einem „Fingerprinting-Verfahren“ basieren, haben sich in Tests als zuverlässig erwiesen und bieten eine technologieneutrale und zukunftsfähige Möglichkeit um Urheberrechtsverletzungen dort zu begegnen, wo sie stattfinden: In den Netzwerken.
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Stellungnahme des Bundesverbands Interaktive Unterhaltungssoftware e.V. (BIU) – 22.03.2010

Urheberrechtsverletzungen durch illegale Verbreitung von Softwarekopien bedrohen allerdings die wirtschaftliche Existenzgrundlage von Produzenten und Verlagen der Computer- und Videospielindustrie speziell in Deutschland. […] Aus Sicht der Industrie ist es zwingend notwendig, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die strafrechtliche Verfolgung von illegalen Angeboten in Deutschland zu verbessern, um die aufstrebenden deutschen Anbieter international konkurrenzfähig zu halten.
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Martin Moszkowicz, Vorstand Constantin Medien, zu Warnhinweisen – 01.02.2012

Wir denken, dass das ein Weg ist, der helfen würde, vor allem wenn er mit Sanktionen gekoppelt wäre. Das sollte aber nicht nur auf die Tauschbörsennutzung beschränkt werden, sondern vor allen Dingen sich auch auf die Streaming- und Downloadangebote beziehen. Wir bemerken eine deutliche Verlagerung von den Aktivitäten bei den Tauschbörsen hin zu den Streaming- und Downloadangeboten.
(via)

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