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Bundesregierung veröffentlicht Warnhinweis-Studie

Das Bundeswirtschaftsministerium hat seine Studie zu Warnhinweisen bei Urheberrrechtsverletzungen vorgelegt, und Thomas Stadler hat sie auch schon kommentiert. Kurz gesagt, schlägt Autor Rolf Schwartmann vor, in Deutschland ein Modell einzuführen, wie es in Großbritannien diskutiert wird, aber aufgrund von Klagen der Provider bislang noch nicht umgesetzt werden konnte. Wer p2p-Netzwerke nutzt, um urheberrechtlich geschützte Werke illegal zu tauschen, soll zukünftig von seinem Provider einen Warnhinweis zugestellt bekommen. Bei Wiederholungstätern sollen sogar Listen über die Rechtsverletzungen geführt werden, die am Ende den Rechteinhabern übermittelt werden sollen. Diese können dann weitere juristische Schritte einleiten.

Es kann also immer noch schlimmer kommen, als man dachte: Das britische Modell ist noch unsäglicher als das französische Loi Hadopi, weil es mit einer Vorratsdatenspeicherung einhergeht, die es schwer haben dürfte, die in Deutschland dafür vom Bundesverfasssungsgericht aufgestellten Hürden zu passieren. In den nächsten Tagen dürfte der Vorschlag noch für einige Diskussionen sorgen.

Interessant wird dabei vor allem, wie sich die Urheberverbände dazu verhalten werden. Die Gewerkschaft ver.di hatte noch vor Kurzem nicht einmal gegen Netzsperren etwas einzuwenden. Wird sie den Mut aufbringen, sich nun gegen Warnhinweismodelle auszusprechen? Zu raten wäre es ihr ebenso wie den anderen Urheberverbänden, auf deren Reaktion man nun gespannt sein darf. Bei Urheberverbänden weiß man derzeit leider nie, ob sie ihre eigenen Interessen am Ende nicht doch mit denen der Verwerter verwechseln.

Fest steht: Mit rechtsstaatlichen Prinzipien sind solche Warnhinweise unvereinbar. Denn dabei findet nichts Geringeres als eine Privatisierung der Rechtsdurchsetzung statt. Rechteinhaber verfügen in Deutschland schon heute über einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch. Sie können also jederzeit die IP-Adressen der Kommunikationsteilhaber herausfinden, um Rechtsverletzungen juristisch zu verfolgen. Statt aber den ordentlichen Weg über Anwälte und Gerichte zu gehen, wird versucht, Druck auf die Provider auszuüben, die zu Hilfspolizisten der Rechteinhaber gemacht werden sollen. Während man sich juristische Konsequenzen natürlich weiterhin vorbehält.

Denn da beißt die Maus keinen Faden ab: Es gibt längst ein Warnhinweis-System, und das ist die sogenannte „strafbewehrte Unterlassungserklärung“, besser bekannt als Abmahnung. Sie hat genau den Zweck, der jetzt als großes Plus des Warnhinweis-Modells verkauft wird: Sie soll verhindern, dass in unzähligen Bagatellfällen Prozesse geführt werden müssen. Sie ist eine vorgerichtliche Klärung. Das Problem ist nur: Sie wird von Rechteinhabern und Abmahnanwälten als Geschäftsmodell missbraucht, getreu dem alten Motto „Turn privacy into profits“. Eine gesetzliche Regelung, die dem einen Riegel vorschieben wollte, indem sie die Kosten in einfach gelagerten Fällen auf 100 Euro begrenzte, hat sich als unwirksam erwiesen. Es liegen aber mehrere Vorschläge auf dem Tisch, wie man eine Deckelung der Abmahnkosten wirksam durchsetzen konnte. Nicht zuletzt ein Gesetzentwurf der Linksfraktion.

Statt die handwerklichen Fehler zu korrigieren und die Bagatellregelung so zu gestalten, dass Abmahnungen tatsächlich wieder als „Warnhinweise“ wirken und nicht als erpresserische Abzocke, möchte die Bundesregierung offenbar den Rechteinhabern noch ein zusätzliches Instrument in die Hand geben, um die Nutzer unter Druck zu setzen. Man braucht kein Hellseher zu sein um vorauszusehen, dass ihr das nicht mit Dank abgenommen werden wird. Den Nutzerinnen und Nutzer Überwachungsmaßnahmen im Interesse der Medienindustrie als kleineres Übel gegenüber der derzeitigen Abmahnpraxis zu verkaufen, ist ja vielleicht einen Versuch wert. Aber wird er gelingen?

Am zweitunangenehmsten dürfte die Sache für die Provider werden. Sie riskieren, sich bei ihren Kunden nachhaltig unbeliebt zu machen. Sie riskieren, dass Kosten auf sie zukommen. (Eine interessante Frage übrigens: Wer bezahlt am Ende die zu schaffende Infrastruktur? Die Rechteinhaber? Der Staat? Oder die Nutzer?) Und sie riskieren nicht zuletzt, dass es mit ihrer privilegierten Stellung in Haftungsfragen demnächst vorbei sein wird. Denn natürlich haften Access Provider nur deshalb nicht für die von ihnen transportierten Inhalte, weil man davon ausgeht, dass sie diese nicht kontrollieren. Auch Host Provider haften nur dann nicht für Rechtsverletzungen, wenn sie keine Kenntnis von diesen haben. Andernfalls müssen sie zum Beispiel illegale Inhalte unverzüglich löschen. Wenn nun Provider in die Pflicht genommen werden, Hand in Hand mit Rechteinhabern gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen, wird diese Rechtfertigung auf die Dauer nicht mehr zu halten sein. Wer von Rechtsverletzungen Kenntnis hat, sie theoretisch verhindern könnte, aber nichts unternimmt als einen Warnhinweis zu verschicken, der riskiert am Ende womöglich, im Rahmen der Störerhaftung selbst vor den Kadi gezerrt zu werden. Die „freiwillige Kooperation“ im Rahmen des Warnhinweis-Modells wäre dann nur der erste Schritt gewesen.

Vielleicht wäre es langfristig besser, dafür zu sorgen, dass Verwerter Kreativschaffende angemessen vergüten, statt ihnen immer neue Waffen gegen die Nutzer an die Hand zu geben.

8 Kommentare zu “Bundesregierung veröffentlicht Warnhinweis-Studie”

  1. […] Linke: Bundesregierung veröffentlicht Warnhinweis-Studie Das Bundeswirtschaftsministerium hat seine Studie zu Warnhinweisen bei Urheberrrechtsverletzungen […]

  2. […] Autor & CC-Lizenz: Ijla Braun Crossposting via Digitale Linke […]

  3. […] will. Und nicht zuletzt, verlautete aus dem FDP-geführten Bundeswirtschaftsministerium auf der Grundlage einer Studie, dass nun auch in Deutschland die Zeit für Warnhinweise an vermeintliche Urheberrechtsverletzer […]

  4. […] veröffentlichtes Gutachten des Medienrechtlers Rolf Schwartmann (im Bild rechts), über das hier bereits berichtet wurde. Um die Zahl der im Internet begangenen Urheberrechtsverletzungen zu […]

  5. […] 15. März 2012 soll die vom Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegebene Warnhinweisstudie im „Wirtschaftsdialog zur Bekämpfung der Internetpiraterie“ behandelt werden – ein Gremium, […]

  6. […] zusammenkommen. Am 15. März 2012 soll im Wirtschaftsdialog die vom Ministerium in Auftrag gegebene Warnhinweisstudie behandelt […]

  7. […] Modell wurde durch ein vom Ministerium in Auftrag gegebenes Gutachten im Januar des Jahres als europa- und verfassungsrechtlich unbedenklich bestätigt. Kauder […]

  8. […] An dieser Zuspitzung ist wohl vor allem die Medienindustrie selbst schuld, die immer wieder Verschärfungen des Urheberrechts und seiner Durchsetzung fordert. Gorny beschwerte sich zudem, dass die Politik zu wenig über die Warnhinweisstudie des Wirtschaftsministers diskutiere. […]