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Entscheidung der Ministerpräsidenten: Rundfunkgebühr und Jugendmedienschutz-Staatsvertrag [Update II]

Morgen kommen die Regierungschefs der Länder in Berlin zur Ministerpräsidentenkonferenz zusammen. Auf der Tagesordnung stehen unter der Rubrik Rundfunkthemen: Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und Unterzeichnung der Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV). Zwei Themen, die es in sich haben – zwei Themen, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit und demokratischer Teilhabe in einem intransparenten Gremium namens Rundfunkkommission der Länder, angegliedert an die Staatskanzleien der Ministerpräsidenten, ausgehandelt wurden. Vorsitzender der Rundfunkkommission und Spiritus Rector für die abzuarbeitenden medienpolitischen Beschlussvorlagen ist der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD).

Nach den Plänen Becks und der übrigen Ministerpräsidenten – eine informelle große Koalition aus CDU/CSU und SPD auf Länderebene – soll im Falle der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eine Haushalts- und Betriebsstättengebühr eingeführt werden. Künftig müssen alle Haushalte unabhängig davon, ob ein Rundfunkgerät vorhanden ist oder nicht, eine Zwangsabgabe für ARD, ZDF und Deutschlandfunk in Höhe von 17,98 Euro berappen. Es handelt sich um die letztmalige Verbreiterung der Einnahmebasis der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten.

Gegenüber dem bestehenden System – gegenwärtig sind bei der GEZ 32,2 Mio. private Gebührenzahler registriert (Media Perspektiven 10/2009) – erhöhte sich die Anzahl der Gebührenpflichtigen – gegenwärtig gibt es laut Bundesamt für Statistik 40,1 Mio. Haushalte – um zusätzliche 7,9 Mio Beitragszahler. Zusammen mit der Verdreifachung der Belastung der Nur-Hörfunk-Teilnehmer und der nur Nur-Internet-PC-Nutzer – von monatlich 5,76 auf 17,98 Euro – gewönnen die öffentlich-rechtlichen Sender auf einen Schlag über 1,171 Mrd. Euro jährlich (zur Berechnungsgrundlage siehe: Neue Rundfunkgebühr spült ARD und ZDF viel Geld in die Kasse).

Um das geplante neue System zu legitimieren, hatte Beck sich im Vorfeld der Expertise des Verfassungsrechtlers Paul Kirchhof bedient. Als dessen Gutachten allerdings Anfang Mai der Öffentlichkeit präsentiert wurde, hatte der Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder hinter den Kulissen längst alle Strippen gezogen. Das belegt ein kürzlich von Carta geleakter Entwurf zum Rundfunkgebühren-Staatsvertrag (Stand: 31.03.2010).

Entgegen aller Berichterstattung in den Medien und durch den sogenannten Qualitätsjournalismus zeigt dieser im Geheimen ausgearbeitete Staatsvertragsentwurf: Gebührenbeauftragte und GEZ wird es weiter geben. Statt weniger werden mehr Daten erfasst. Die Spielräume der Rundfunkanstalten bei der Auslegung des Gebührenrechts nehmen zu. Vermieter, Wohnungs- und Betriebsstätteneigentümer werden per Gesetz faktisch zu unbezahlten Gebührenbeauftragten. (Zu Hintergründen und Einzelheiten siehe: Über Gebühr bürokratisch und bürgerunfreundlich: Der Staatsvertrags-Entwurf hinter den Haushaltsgebühren.)

Belegt wird dieses Diktum jetzt zusätzlich durch eine jüngere Entwurfsfassung zum Rundfunkgebühren-Staatsvertrag (Stand: 15.05.2010), die hier veröffentlicht wird. Gegenüber der Version vom 31.03.2010 hat sich – abgesehen von geänderten Zuschreibungen in der Höhe der Betriebsstättenabgabe – inhaltlich nichts verändert. Vorgenommen wurden lediglich redaktionelle Umstellungen. Es ist eine Dokumentation des obrigkeitsstaatlichen Rundfunkgebührenstaats, die alle Wortkrämereien, durch eine unabhängig vom Bereithalten eines Rundfunkempfangsgerätes einzuführende Haushalts- und Betriebsstättenabgabe würde die Legitimationsschwäche des jetzigen Systems behoben, mehr Akzeptanz in der Bevölkerung geschaffen, die GEZ überflüssig gemacht und der Schnüffelei durch die Gebührenbeauftragten eine Ende gesetzt, Lügen straft.

Auf der Tagesordnung der Ministerpräsidenten morgen steht ebenfalls die Verabschiedung des JMStV. Auch hier gibt es keine substantiellen Veränderungen zu vermelden. Die Grundlagen des Arbeitsentwurfs vom 12.03.2010 (wir berichteten) bleiben in der zuletzt veröffentlichten Fassung vom 03.05.2010 erhalten. Netzsperren durch die Hintertür – insbesondere für Blogs und Soziale Netzwerke, die sich den irrsinnigen Kontrollverfahren und Kennzeichnungspflichten aus der Welt des Rundfunks wissent- oder unwissentlich nicht unterziehen – feiern im JMStV-Entwurf weiterhin fröhlich Urständ.

Auch bei diesem Vorhaben ist Beck – zuletzt nachzulesen in einer Mitteilung der NRW-SPD – die treibende Kraft. Von ihm aufgebaut wird nun ein vermeintlicher Zeitdruck, den Vertrag jetzt zu verabschieden. Dafür, dass die Novellierung akut zu verabschieden sei, weil ansonsten erst wieder in drei Jahren eine Möglichkeit bestünde, gibt es keinen plausiblen Grund. Weder aus der Geltungsdauer noch aus den Kündigungsmodalitäten zum bestehenden JMStV ergibt sich ein solch erpresster Handlungsbedarf. (Siehe dazu: JMStV: Erste Umsetzungsschritte wurden bereits unternommen.)

Im Ergebnis bleibt: Der JMStV ist das untaugliche Mittel von Provinz-Ministerpräsidenten, ein globales Medium zu regulieren.

[Update:]

Abweichend von der ursprünglich vorgesehenen Tagesordnung haben die Ministerpräsidenten bereits heute am frühen Abend pro Haushaltsgebühr entschieden. Laut golem.de beauftragten sie mit ihrer Entscheidung zugleich „die Rundfunkkommission der Länder mit der Ausarbeitung eines Staatsvertragstextes, der den Modellwechsel zur nächsten Gebührenperiode im Jahr 2013 festlegen soll.“

[Update II]

Die Ministerpräsidenten haben heute Nachmittag – 10.06.2010 – einstimmig der Novellierung des JMStV zugestimmt. Nach der Ratifizierung durch die Landesparlamente soll er mit dem 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der die Novellierung enthält, am 1. Januar 2011 in Kraft treten.

4 Kommentare zu “Entscheidung der Ministerpräsidenten: Rundfunkgebühr und Jugendmedienschutz-Staatsvertrag [Update II]”

  1. Anonymous sagt:

    Aufgelesen und kommentiert 2010-06-09…

    Kinderschutz-Präsident Heinz Hilgers im Interview Gewollte und ungewollte Kinder: Schwarz/Gelbes Sparpaket zeigt den Weg zur neuen Qualitätsbevölkerung Niedersachsens Abgeordnete beschließen doppelte Diätenerhöhung Thüringens Abgeordnete bekommen Diäte…

  2. […] was der gestern beschlossene Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (wir berichteten) demnächst für alle Blogs und Soziale Netzwerke vorschreibt, nämlich jugendgefährdende und […]

  3. […] 10. Juni quittierten die Ministerpräsidenten der Länder per Unterschrift einstimmig ihre Zustimmung zum 14. […]

  4. Werner Bergengrün sagt:

    Der Ministerpräsident erfüllt nur einen Wählerauftrag. Er hat den Auftrag von seinen Wählern, dass die Rundfunkgebühren erhöht werden müssen.Sollte er diesen Auftrag nicht erfüllen, würde ER bestimmt bei der nächsten Wahl nicht mehr gewählt. Der Wähler ist dem Ministerpräsidenten dankbar, dass der Wählerwille zur Erhöhung der Rundfunkgebühren gesiegt hat!!