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Rundfunkgebühr für Computer-Kassen von Maredo?

Weil die modernen Kassen der Steakhauskette Maredo nach Ansicht der GEZ im Kern normale Computer sind und deshalb prinzipiell auch Zugang zum Internet haben könnten, sollte zunächst eine Filiale Rundfunkgebühren zahlen. Das berichtet das Online-Portal „Der Westen“. Die Restaurant-Kette strengte daraufhin eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf an. Die Richter gaben Maredo vorerst recht. Es empfahl der Rundfunkanstalt, den Gebührenbescheid zurückzunehmen. Dafür gebe das Gericht zehn Tage Zeit. Sollte der Bescheid dann nicht aufgehoben werden, wird das Gericht ein Urteil fällen.

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